Neues aus Konzern und Kliniken

2021

Dezember

07.12.2021Aktuelle Besuchsregelung

Liebe Besucher:innen, auf dem Gelände des Asklepios Westklinikums gilt, Besucher:innen dürfen keine Symptome haben, die auf das SARS-CoV-2-Virus hinweisen können, und müssen vor Betreten der Klinik ein qualifiziertes Zertifikat über einen aktuellen negativen Test vorweisen (Nachweis aus einem Testzentrum). Sowohl ein Nachweis über einen Antigentest als auch über eine PCR-Testung kann vorgelegt werden. Wichtig ist, dass die Antigentestung nicht länger als 24 Stunden, die PCR-Testung max. 48 Stunden her sein darf. Diese Regelung gilt für alle Besucher:innen, unabhängig davon, ob sie geimpft oder genesen sind. Eine SARS-CoV-2-Testung können Sie in einem Bürgertestzentrum Ihrer Wahl (siehe auch www.hamburg.de/corona-schnelltest) oder auf dem Gelände des Asklepios Westklinikums im Asklepios Corona Test Zentrum Hamburg Rissen durchführen lassen. Einen Termin für eine Testung direkt im Asklepios Corona Test Zentrum Hamburg Rissen können Sie online über den Link www.coronatest-hamburg.com/corona-test-zentrum-standorte/testzentrum-rissen/ vereinbaren. Sie sind verpflichtet, an der Einlasskontrolle entsprechende Nachweise vorzuweisen. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir Sie sonst nicht ins Gebäude einlassen dürfen. Wir wissen, dass die Umsetzung der gesetzlichen Regeln gerade in einem so sensiblen Bereich wie unserem zu Aufwand und ggf. zu Unmut führt. Umso mehr danken wir Ihnen, dass Sie uns helfen, die Sicherheit für Sie und uns alle zu erhöhen. Vielen Dank für Ihr Verständnis – die Klinikleitung Weitere Infos zum Coronavirus finden Sie auch auf unserer zentralen Website unter www.asklepios.com/coronavirus

November

17.11.2021Besuchsverbot im Schwedter Klinikum

„Auf Grund der steigenden Infektionszahlen im Landkreis Uckermark und einer steigenden Zahl von Patienten im Krankenhaus, einhergehend mit einer ungewöhnlich hohen Inzidenz bei den Kindern, hat sich die Klinikleitung entschlossen, so wie auch die GLG bereits in der vergangenen Woche, einen Besucherstopp für das Krankenhaus auszusprechen.“ sagt Ulrich Gnauck, Geschäftsführer des Schwedter Klinikums. Medizinisch begründbare Ausnahmen gelten jedoch weiterhin, so unter anderem bei Besuchen durch Angehörige bei Palliativpatienten, bei Tumorpatienten oder als Begleitperson von Kindern oder bei Geburten. Besucher dieser Personengruppen erhalten bei Aufnahme oder nach telefonischer Abstimmung mit dem behandelnden Arzt einen Passierschein. Mit diesem persönlichen Passierschein wird dann an der Rezeption eine Besuchserlaubnis gegen Vorlage eines Pfands (Personalausweis, Führerschein, Krankenkassenkarte, etc.) ausgehändigt und dokumentiert. Die Rückgabe der Besuchserlaubnis wird nach Pfandrückgabe ebenfalls mit Uhrzeit vermerkt. Das Besuchsverbot betrifft ausschließlich den stationären Bereich. Die Arztpraxen des MVZ sind nach wie vor unter Einhaltung der Hygieneregeln, wie Tragen eines Mund-Nasenschutzes und Einhaltung des gültigen Mindestabstands von 1,5 Meter, erreichbar. Die Klinikleitung bittet alle Besucher und Patienten der Kliniken und Praxen um Verständnis für diese Maßnahmen und betont, dass das Personal angewiesen ist, diese Maßnahmen umzusetzen. Diskussionen über Ausnahmen, Sinn und Zweck werden nicht zugelassen und führen zur Wahrnehmung des Hausrechtes.

Oktober

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