Besuchsverbot im Schwedter Klinikum

„Auf Grund der steigenden Infektionszahlen im Landkreis Uckermark und einer steigenden Zahl von Patienten im Krankenhaus, einhergehend mit einer ungewöhnlich hohen Inzidenz bei den Kindern, hat sich die Klinikleitung entschlossen, so wie auch die GLG bereits in der vergangenen Woche, einen Besucherstopp für das Krankenhaus auszusprechen.“ sagt Ulrich Gnauck, Geschäftsführer des Schwedter Klinikums.

Medizinisch begründbare Ausnahmen gelten jedoch weiterhin, so unter anderem bei Besuchen durch Angehörige bei Palliativpatienten, bei Tumorpatienten oder als Begleitperson von Kindern oder bei Geburten. Besucher dieser Personengruppen erhalten bei Aufnahme oder nach telefonischer Abstimmung mit dem behandelnden Arzt einen Passierschein. Mit diesem persönlichen Passierschein wird dann an der Rezeption eine Besuchserlaubnis gegen Vorlage eines Pfands (Personalausweis, Führerschein, Krankenkassenkarte, etc.) ausgehändigt und dokumentiert. Die Rückgabe der Besuchserlaubnis wird nach Pfandrückgabe ebenfalls mit Uhrzeit vermerkt.

Das Besuchsverbot betrifft ausschließlich den stationären Bereich. Die Arztpraxen des MVZ sind nach wie vor unter Einhaltung der Hygieneregeln, wie Tragen eines Mund-Nasenschutzes und Einhaltung des gültigen Mindestabstands von 1,5 Meter, erreichbar.

Die Klinikleitung bittet alle Besucher und Patienten der Kliniken und Praxen um Verständnis für diese Maßnahmen und betont, dass das Personal angewiesen ist, diese Maßnahmen umzusetzen. Diskussionen über Ausnahmen, Sinn und Zweck werden nicht zugelassen und führen zur Wahrnehmung des Hausrechtes.

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