Unser Angebot

Wir haben in den vergangenen 30 Jahren umfassende Erfahrungen mit verschiedenen Übernahme- und Kooperationsmodellen gesammelt. Unser bevorzugtes Modell ist eine Übernahme von mehr als 50% der Gesellschaftsanteile. Aber auch davon abweichende Modelle sind – je nach Konstellation – denkbar.

Minderheitsbeteiligung

Bei einer Minderheitsbeteiligung verbleibt die Mehrheit der Anteile beim bisherigen Gesellschafter. Zugleich wird auf das Management-Know-how von Asklepios zurückgegriffen. Angesichts der fehlenden begrenzten Gesellschafterrechte ist dieses Modell nur in Ausnahmefällen geeignet. Besonders wenn es um die Auflösung eines vorhandenen Investitionsstaus durch Eigenmittel von Asklepios geht, sind andere Beteiligungsmodelle in Erwägung zu ziehen.

Mehrheitsbeteiligung

Bei einer Übernahme wird die Mehrheit der Gesellschaftsanteile von Asklepios übernommen, sodass die Beteiligung durch Asklepios in der Bilanz konsolidiert werden kann. Auch bei einer Mehrheitsbeteiligung durch Asklepios kann der bisherige Eigentümer wesentliche Mitspracherechte beibehalten. So wirkt der bisherige Eigentümer im Rahmen von Aufsichtsgremien beziehungsweise der Gesellschafterversammlung weiterhin an wichtigen Strukturentscheidungen mit. Dies ist besonders bei der Übernahme von Einrichtungen konfessioneller oder frei-gemeinnütziger Träger hoch relevant, sodass die sichtbaren Zeichen der bisherigen Trägerschaft mit der gebotenen Sensibilität auch in der Zukunft gemeinsam fortgeführt werden können.

Es gibt hierbei keinen „Königsweg“. Asklepios strebt jedoch langfristig mehrheitliche Übernahmen an, damit unsere Stärken vollumfänglich eingebracht werden können und auch eine volle Nutzung der Asklepios-Konzernvorteile möglich wird.

Seite teilen: