Infektionsgeschehen eindämmen - Schwalm-Eder Kliniken verhängen Besuchsverbot

Die Asklepios Schwalm-Eder Kliniken reagieren auf das zunehmende Infektionsgeschehen und verhängen ein Besuchsverbot für Angehörige und Besucher. Die Regelung gilt ab Montag, den 29.11.2021 für die Standorte Schwalmstadt und Melsungen. Ausnahmen sind nur in Einzelfällen möglich.

Bild: Mehrsprachige Grafik zum Besuchsverbot in den Asklepios Kliniken
© Asklepios Kliniken

Aufgrund der kontinuierlich steigenden Corona-Fallzahlen verhängen die Asklepios Schwalm-Eder Kliniken mit ihren Standorten in Schwalmstadt und Melsungen ab sofort wieder ein Besuchsverbot. „Die Entscheidung ist uns nicht leichtgefallen, doch die dynamische Entwicklung der vierten Corona-Welle lässt uns leider keine andere Wahl. Wir wissen, wie wichtig soziale Kontakte für den Genesungsprozess sind, können aber in der derzeitigen Situation den Schutz unserer Patienten und Mitarbeiter nicht gefährden“, so Dr. Dagmar Federwisch, Geschäftsführerin der Asklepios Schwalm-Eder-Kliniken. Sie bittet daher um Verständnis für diese wichtige Schutz- und Sicherheitsmaßnahme, denn alle Gesundheitseinrichtungen haben erforderliche Maßnahmen zu ergreifen, um das aktuelle Infektionsgeschehen einzudämmen.  

Besuche von Angehörigen sind in medizinisch begründeten Ausnahmefällen möglich. Medizinisch begründete Ausnahmen sind aktiv mit dem behandelnden Arzt vor dem geplanten Besuch abzusprechen. Sie gelten für Besucher von Palliativpatienten (sowie den geistlichen Beistand), Babys auf der Neugeborenenstation, eine Begleitperson von Minderjährigen sowie für benötigte Übersetzer. Werdende Väter haben Besuchsrecht und dürfen bei der Geburt ihres Kindes anwesend sein. Sie müssen allerdings mindestens einmal geimpft sein und haben nur Zutritt im Kreißsaal und auf der Geburtsstation, wenn sie durchgängig eine FFP2-Maske tragen. Zudem müssen sie einen aktuellen negativen Corona-Test vorweisen. Ist es vor der Geburt zeitlich nicht mehr möglich ein Testzentrum aufzusuchen, so muss ein selbst mitgebrachter Antigentest vor Betreten der Klinik unter Aufsicht gemacht werden. 

* Sämtliche Bezeichnungen richten sich an alle Geschlechter.

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