Zuzahlung und Kostenübernahme
Sie können als Versicherter einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung, als Beihilfeberechtigter oder als Selbstzahler zu uns kommen.
Gesetzlich versicherte Patienten
Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung brauchen Sie sich in der Regel um die finanzielle Seite des Aufenthalts in unserer Klinik nicht zu sorgen. Sobald unserer Verwaltung die Kostenübernahmeerklärung Ihrer Krankenkasse vorliegt, sind damit die Kosten für allgemeine Krankenhausleistungen abgedeckt.
Sollte Ihre Krankenkasse ab einem bestimmten Zeitpunkt aus bestimmten Gründen die Kosten für Ihren Krankenhausaufenthalt nicht mehr übernehmen, so informieren die Mitarbeiter:innen unserer Zentralen Patientenverwaltung Sie sofort und umfassend darüber.
Sind Sie gesetzlich versichert, sind Sie auf Basis des § 39 Abs. 4 SGB V zu einer Zuzahlung von 10 Euro pro Tag für höchstens 28 Tage pro Kalenderjahr verpflichtet. Wir verrechnen den Zuzahlungsbetrag dann direkt mit Ihrer Krankenkasse.
Eine Zuzahlungspflicht entfällt bei Patient:innen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, bei Wehrdienstleistenden und bei Berufsunfällen, wenn eine Befreiung der Krankenkasse vorliegt und bei Entbindungen.
Privat Versicherte und Beihilfeberechtigte Patienten
Allgemeine Krankenhausleistungen rechnen wir für privat versicherte Patient:innen direkt mit dem privaten Krankenversicherungsunternehmen ab. Voraussetzung hierfür ist die Bestätigung der Kostenübernahme durch das Versicherungsunternehmen.
Als beihilfeberechtigte:r Patient:in erhalten Sie eine Rechnung von uns und reichen diese bei Ihrer Beihilfestelle ein. Sofern Sie uns eine Abtretungserklärung unterzeichnen, können wir die allgemeinen Krankenhausleisten direkt mit Ihrer Beihilfestelle abrechnen.