Vertrauliche Entbindung

Die vertrauliche Geburt ist ein bundesweites Hilfsangebot für Frauen, die ihre Schwangerschaft geheim halten möchten und sich ein Leben mit dem Kind nicht vorstellen können. Dieses Verfahren sichert der Frau größtmögliche Vertraulichkeit zu und ermöglicht gleichzeitig eine medizinisch sichere Entbindung.

Seit dem 1. Mai 2014 ist das „Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt" in Kraft.

Ziel dieses Gesetzes ist es,

  • den Zugang für besonders belastete Schwangere zur psychosozialen Beratung zu erleichtern,
  • professionelle Begleitung und medizinische Hilfe während der Schwangerschaft sowie rund um die Geburt für Mutter und Kind zu gewährleisten,
  • die Anonymität der Frau während der gesamten Schwangerschaft, unter und nach der Geburt zu schützen,
  • das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Herkunft zu sichern und
  • allen Beteiligten Rechtssicherheit zu bieten.

Alle Gespräche, Behandlungen und medizinischen Dokumentationen werden unter einem von der Schwangeren gewählten Pseudonym geführt.

 

Beratungsstellen

Für eine vertrauliche Geburt muss die Schwangere nur einmal ihre Anonymität aufgeben, und zwar gegenüber einer besonders geschulten Beraterin der unten genannten Beratungsstellen. Alle Kontakte mit der Klinik verlaufen dann gänzlich anonym bzw. unter einem Pseudonym.

Seite teilen: