Bundestag verabschiedet neues Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung

Durch das Ende 2015 beschlossene Gesetz sollen Sterbende zukünftig mehr Leistungen erhalten.

Patient in der Altersmedizin

Wer im Alter schwer erkrankt oder durch einen Schicksalsschlag in den letzten Abschnitt seines Lebens versetzt wird, möchte in dieser Zeit sorgsam betreut werden und selbst bestimmt entscheiden können. Nicht immer kann die letzte Lebensphase in der vertrauten Häuslichkeit und im Kreis der Angehörigen verbracht werden. Aus diesem Grund sollen in Zukunft mehr Angebote zur Betreuung und Begleitung von Sterbenden geschaffen werden.

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe ist stolz auf den Gesetzesbeschluss und hebt hervor, dass „Hilfe im Sterben ein Gebot der Menschlichkeit“ sei. Das neue Gesetz zur Hospiz- und Palliativversorgung beinhaltet  Maßnahmen in der ambulanten und stationären Versorgung. Im ambulanten Sektor können die Ärzteschaft und die Krankenkassen zukünftig Leistungen vereinbaren, die zusätzlich vergütet werden, um z.B. die Netzwerkarbeit mit anderen an der Versorgung beteiligten Berufsgruppen oder Einrichtungen zu fördern, um so die Qualität der Behandlung zu steigern. Weiterhin soll in den ländlichen Regionen die sogenannte spezialisierte ambulante Palliativversorgung – kurz SAPV – gefördert werden, woran sich auch Ärzte der Asklepios Klinik Pasewalk beteiligen. SAPV richtet sich an Palliativpatienten und deren soziales Umfeld, wenn die Intensität oder Komplexität der aus dem Krankheitsverlauf resultierenden Probleme den Einsatz eines ambulanten spezialisierten Palliativteams (Palliative Care Team) notwendig macht (vorübergehend oder dauerhaft), um ungewünschte und belastende Krankenhauseinweisungen zu vermeiden.
Eine enge Zusammenarbeit besteht auch zwischen der Asklepios Klinik Pasewalk und dem Hospizdienst Uecker-Randow e. V.

In der stationären Versorgung wird die Sterbebegleitung als ein wesentlicher Aspekt des Versorgungsauftrages der sozialen Pflegeversicherung festgehalten. Darüber hinaus ist vorgesehen, dass Krankenhäuser mit Palliativstationen für die Behandlung Sterbender krankenhausindividuelle Entgelte mit den Kostenträgern vereinbaren können. Diese Erlöse können dann beispielsweise für eine intensive Betreuung durch zusätzliches Personal auf den entsprechenden Stationen genutzt werden.

Das Gesetz soll mit seinen umfangreichen Maßnahmen dazu beitragen, Menschen den letzten Lebensabschnitt zu erleichtern und ihnen die Angst vor dem Tod zu nehmen.

Auch Frau Salchow-Gille, Chefärztin der Palliativmedizin, begrüßt das neue Gesetz zur Verbesserung der Palliativversorgung, denn auch die Klinik verzeichnet einen deutlichen Anstieg der Patienten. „Ende 2012 begannen wir mit dem Angebot der stationären palliativmedizinischen Versorgung und betreuten ca. 150 Patienten 2013, wobei es 2015 bereits ca. 300 Patienten waren. Durch das neue Gesetz erhoffen wir uns einen noch besseren Ausbau der palliativmedizinischen Betreuung in unserer Region,“ erklärt Salchow-Gille. 

Kontakt

Asklepios Klinik Pasewalk
Tel.: 03973/ 23 1436
E-Mail: m.trapp@asklepios.com

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