Zweitmeinung: Das sollten Patienten beachten

- Zweitmeinungsverfahren tritt am 1. Januar 2016 in Kraft
- Mögliche Widersprüche zwischen den Diagnosen erklären lassen

Das Zweitmeinungsverfahren kommt. Das sogenannte Versorgungsstärkungsgesetz, das das Recht auf eine ärztliche Zweitmeinung beinhaltet, soll am 1. Januar 2016 in Kraft treten. Vor einer geplanten Operation haben damit Versicherte künftig das Recht, den Eingriff mit einem anderen Arzt in einer Praxis, einem Krankenhaus oder einem medizinischen Versorgungszentrum zu besprechen. Wie sollten Patienten sich nun verhalten? Die Asklepios Kliniken Hamburg geben die fünf wichtigsten Tipps und Informationen.

„Dem Gesetz zufolge soll vor allem vor einer Operation die Zweitmeinung die Regel sein. So können sich die Versicherten darauf verlassen, dass nur solche Eingriffe durchgeführt werden, die auch tatsächlich medizinisch notwendig sind. Der behandelnde Arzt muss den Patienten auf dieses neue Recht hinweisen.
 
Die fünf wichtigsten Tipps und Informationen für Patienten zum Zweitmeinungsverfahren:
 
1) Wie finde ich den Zweitarzt?


Laut der „Charta der Patientenrechte“ aus dem Jahr 2003 hat jeder Patient grundsätzlich das Recht, Arzt und Krankenhaus frei zu wählen und zu wechseln. Am hilfreichsten ist es aber für den Patienten, wenn er der Empfehlung des ersten Arztes folgt, zu dem ein tiefes Vertrauensverhältnis besteht. Häufig lässt sich so die zweite Meinung schneller organisieren, als wenn der Patient im Alleingang tätig wird. Außerdem helfen die Krankenkassen weiter. Insbesondere im Umfeld der gesetzlichen Krankenkassen existieren zahlreiche kostenlose Angebote zum Einholen einer zweiten Meinung.
 
2) Was muss ich zur Zweitmeinung mitbringen?


Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs hat der Patient einen Rechtsanspruch darauf, alle ärztlichen Befunde wie Röntgenaufnahmen und Blutwerte zu bekommen. Damit können Doppeluntersuchungen vermieden werden.
 
3) Mein Arzt verlangt Geld für die Kopien der Krankenakte. Darf er das?


Auf die Originalunterlagen hat der Patient keinen Anspruch, nur auf Kopien. Die Kosten, die dem Arzt oder der Ärztin durch die Zusammenstellung und Überlassung von Befundunterlagen für die Zweitmeinung entstehen, trägt laut aktueller Gesetzeslage die Krankenkasse.

 

4) Der Zweitarzt hat einen anderen Befund festgestellt oder rät von der Operation ab. Was ist nun zu tun?


Die Patienten können sicherlich heute schon davon ausgehen, dass dies eine Ausnahme sein wird. Aber grundsätzlich sollte der Patient dies sowohl mit dem erstbehandelnden Arzt offen besprechen, als auch bei Unsicherheit einen weiteren Arzt nach Wunsch konsultieren. Die Qualität der Indikationsstellung unserer Ärzte in Deutschland ist sehr gut, auch wenn immer wieder versucht wird, dies in Frage zu stellen.
 
5) Bei welchen Fällen ist Zweitmeinung obligatorisch?


Der sogenannte Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) legt dies noch fest.
 
Die Asklepios Kliniken in Hamburg bieten ihren Patienten aktiv eine Zweitmeinung in einer Vielzahl medizinischer Fachbereiche wie etwa Gefäßmedizin, Kardiologie, Neuromedizin und Rückenmedizin an. Die Ausweitung auf andere medizinische Bereiche ist geplant.
 
http://www.asklepios.com/Regionen.Asklepios
 



Über Asklepios

Asklepios zählt zu den führenden privaten Betreibern von Krankenhäusern und Gesundheitseinrichtungen in Deutschland. Die Klinikkette verfolgt eine verantwortungsvolle, auf hohe Sicherheit und Qualität ausgerichtete nachhaltige Strategie. Auf dieser Basis hat sich Asklepios seit der Gründung vor 30 Jahren dynamisch entwickelt. Aktuell verfügt der Konzern bundesweit über rund 140 Gesundheitseinrichtungen und beschäftigt mehr als 45.000 Mitarbeiter. Im vergangenen Geschäftsjahr 2014 wurden rund 2,2 Mio. Patienten in Einrichtungen des Asklepios-Konzerns behandelt.
 
In der Metropolregion Hamburg betreibt Asklepios den größten Krankenhausverbund an einem europäischen Standort. Mit 60 Fachdisziplinen von Augen- bis zur Zahnheilkunde und mehr als  170 verschiedenen Abteilungen ist Asklepios in den Stadtgebieten Altona, Barmbek, Harburg, Nord (Ochsenzoll/Heidberg), St. Georg, Wandsbek und Rissen vertreten. Die medizinischen Experten versorgen am Standort jährlich rund 550.000 Patienten stationär und ambulant. In der Hansestadt wird jeder zweite Krankenhauspatient in einer Asklepios-Klinik behandelt. Der Klinikbetreiber beschäftigt in der Hansestadt über 13.000 Mitarbeiter, darunter rund 2.000 Ärzte, und ist somit einer der größten privaten Arbeitgeber und mit 1.400 Auszubildenden der größte Ausbildungsbetrieb Hamburgs.

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