Kostenloser Corona Antigen Test - Wie sieht es nach dem 25.11.2022 aus?

Bis zum 25.11.2022 waren in der TestV (Testverordnung) diverse Gründe festgelegt, die einen Anspruch auf einen kostenlosen Bürgertest oder aber auf einen Test für nur 3 € Zuzahlung ergeben haben. Mit der neuen TestV, die nun bis zum 28.02.2023 gültig ist, ergeben sich deutliche Änderungen. In der neuen Version der TestV sind die Teste gegen Zuzahlung komplett gestrichen, auch viele weitere Gründe sind entfallen. Zukünftig haben weiterhin Besucher von Krankenhäusern oder Personen, die in diesen behandelt werden Anspruch auf einen kostenlosen Test. Das Angebot können Sie in allen 9 Asklepios Corona Testzentren von Medilys in Hamburg, in Bad Schwartau und auf Sylt in Anspruch nehmen.

Kostenloser Corona Antigen Schnelltest auch nach dem 10.10.2021?

Kostenloser Corona Antigen Schnelltest auch ab dem 25.11.2022

Sie sind sich unsicher ob Sie auch nach dem 25.11.2022 noch Anspruch auf einen kostenlosen Corona Antigen Schnelltest haben? In unseren Asklepios Corona Test Zentren von Medilys in Hamburg, Bad Schwartau und auf Sylt haben ab dem 25.11.2022 und mindestens bis zum 28.02.2023 die folgenden Personengruppen Anspruch auf einen kostenlosen Corona Test mittels Corona Schnelltest:

  • Besucher, Behandelte oder Bewohner in unter anderem folgenden Einrichtungen: Krankenhäuser, Rehabilitationseinrichtungen, stationäre Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, Einrichtungen für ambulante Operationen, Dialysezentren, ambulante Pflege, ambulante Dienste oder stationäre Einrichtungen der Eingliederungshilfe, Tageskliniken, Entbindungskliniken, ambulante Hospizdienste und Palliativversorgung, Obdachlosenunterkünfte, Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, vollziehbar Ausreisepflichtigen, Flüchtlinge und Spätaussiedlern
  • Leistungsberechtigte, die im Rahmen eines Persönlichen Budgets nach § 29 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch Personen beschäftigen, sowie Personen, die bei Leistungsberechtigten im Rahmen eines Persönlichen Budgets nach § 29 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch beschäftigt sind
  • Pflegepersonen im Sinne des § 19 Satz 1 des Elften Buches Sozialgesetzbuch
  • Personen, die sich zum Zeitpunkt der Testung aufgrund einer nachgewiesenen Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in Absonderung befinden, wenn die Testung zur Beendigung der Absonderung erforderlich ist.

Für andere Personengruppen, die sich bislang kostenlos testen lassen konnten, ist dies zukünftig nicht mehr möglich. Auch die Tests gegen eine Beteiligung von 3 Euro sind ersatzlos entfallen. 

Sollte der Corona Antigen Schnelltest positiv sein, besteht auch nach dem 25.11.2022 die Möglichkeit direkt in den Medilys Corona Test Zentren einen kostenlosen Corona PCR Test durchführen zu lassen. Diese Möglichkeit besteht auch für Personen, die nicht in einem der Medilys Corona Test Zentren mit dem Antigen Test getestet wurden oder über einen Selbsttest z.B. in der Schule oder zuhause. 

 

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