Bundesgesundheitsminister Spahn zum neuen Infektionsschutzgesetz: “Die Frage ist, wo entsteht Schaden.“ Die Antwort: Ausgerechnet in der Lungenfachklinik.

Seit Beginn der Pandemie versorgt die Lungenfachklinik Gauting Patienten mit Covid-19 auf hohem Niveau. Mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes des Bundesgesundheitsministeriums wird die Lungenklinik nicht mehr dafür entschädigt, Betten und Personal für die Versorgung von Covid-19 Patienten frei zu halten.

Gauting, 20.11.2020. Das „Dritte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ sieht vor, dass lediglich Klinken der Notfallversorgungsstufen II und III mit Ausgleichszahlungen für die Bereitstellung von Kapazitäten für die Behandlung von Covid-19-Patienten entlastet werden. Die Begründung: Die Versorgung von Covid-19 Patienten soll auf Maximal- und Schwerpunktversorger fokussiert werden. Die dafür benötigten Kapazitäten sollen nur dort freigehalten und vergütet werden - und selbst dort nur, wenn in einem Land-oder Stadtkreis bereits eine Notlage und ein Bettenengpass entstanden sind. Damit wird die Realität der Krankenhäuser verkannt.

 

„Während der ersten Welle der Pandemie Anfang des Jahres, wurden wir explizit dazu angehalten 30% unserer Intensiv- und 25% unserer Normalstationsbetten für Covid-19 Fälle freizuhalten. Dafür mussten planbare Eingriffe und Behandlungsaufenthalte verschoben oder abgesagt werden.“, erklärt Dr. Joachim Ramming, Regionalgeschäftsführer Bayern der Asklepios Kliniken. Ziel dieser Maßnahme war es, den Kliniken eine Planungssicherheit zu geben und Verdienstausfälle zu kompensieren. „Im Moment werden Krankenhäuser mit Blick auf die steigenden Infektionszahlen lediglich darum gebeten, Kapazitäten freizuhalten –in unserem Fall – auf eigenem finanziellen Risiko.“ 

 

Viele der 367 Akutkliniken in Bayern teilen dieses Schicksal, denn das neue Gesetz sieht vor, eine Freihaltepauschale daran zu koppeln, ob die Kliniken eine Notaufnahme haben und die GBA Kriterien für die sogenannten Notfallstufen 2 oder 3 (erweiterte bzw. umfassende Notfallversorgung erfüllen), oder nicht. „Im Normalfall benötigt die Lungenklinik Gauting keine allgemeine Notaufnahme, denn ein orthopädischer Notfall, zum Beispiel, kann hier nicht versorgt werden. Dafür gibt es im Landkreis Starnberg bessere Anlaufstellen“, erklärt Dr. Lorenz Nowak, Chefarzt der Intensivmedizin der Lungenklinik Gauting und selbst als Notarzt tätig, „Notfälle, die die Lunge betreffen sind bei uns natürlich gut aufgehoben, diese Fälle werden uns auch regelmäßig überwiesen – Tag und Nacht rund um die Uhr, auch mit dem Rettungshubschrauber“. Die Asklepios Fachkliniken München-Gauting sind das derzeit einzige, vom bayerischen Staatsministerium für Gesundheit anerkannte Zentrum für Atemwegs,- Lungen- und Thoraxmedizin (ZALT) und dazu Pandemiezemtrum für den Landkreis Starnberg. „Covid-19 Patienten werden hier ebenso bestens versorgt, wie andere Lungenpatienten. Die Zusammenarbeit mit den anderen Krankenhäusern in der Region – insbesondere in Zeiten der Pandemie – verläuft sehr gut. Wir haben eine große Zahl an pneumologischen Intensivbetten zur Verfügung, das Personal ist rein auf Lungenerkrankungen spezialisiert“, so Dr. Nowak. Im gesamten Rettungsleitstellenbereich Fürstenfeldbruck (zuständig für die Landkreise Fürstenfeldbruck, Starnberg, Dachau und Landsberg) gibt es 89 gemeldete Intensivbetten, davon alleine 20 in der Lungenklinik Gauting, wobei wir alle Kapazitäten bereithalten, um innerhalb kürzester Zeit auf 36 Betten aufzustocken. Im Bereich der Normalstation ist eine Belegung von  60 Betten rein mit Covid-19 Patienten möglich.

Durch das neue Gesetz aber wird eine Aktivierung der vorhandenen Intensivkapazitäten verhindert, in Zeiten, in denen die Anfragen für die Übernahme von Intensivpatienten in unserer Klinik stetig ansteigt“, erläutert der Intensivmediziner. Regionalgeschäftsführer Dr. Ramming ist sich sicher: „Wir sind der Meinung, dass das Überlastungsrisiko von Maximal- und Schwerpunktversorgern in der Region dadurch künstlich vergrößert wird, insbesondere für das Intensivpersonal. Das Gesetz geht davon aus, dass überwiegend Häuser der Maximal- und Schwerpunktversorgung Covid-19 Patienten behandeln oder gar nur behandeln können. Das entspricht nicht der Realität. Wenn wir als Lungenfachklinik weiterhin in der Versorgung von Covid-19-Patienten teilhaben wollen, müssen wir auch Kapazitäten freihalten, denn diese Patienten zu versorgen ist mit hohem Material- und Zeitaufwand verbunden. Genau darauf sind wir spezialisiert, komplexe Lungenerkrankung wie Covid-19 zu behandeln, nur sind wir finanziell dann auf uns allein gestellt“.

Ein ähnliches Schicksal teilen alle in Bayern überwiegend ländlichen Grund- und Regelversorgungskrankenhäuser, die nicht die Kriterien der GBA Notfallstufen 2 oder 3 erfüllen – und das sind eine ganze Menge Kliniken, die seit Mitte März maßgeblich an der Versorgung von Covid-19-Patienten beteiligt sind.

„Ich befürchte, dass durch das neue Gesetz die Intensivkapazitäten weiter künstlich verknappt werden – nicht nur wegen der Ausgleichsregelung die an die Notfallstufen gekoppelt ist, sondern auch, weil den Krankenhäusern mit den weiter verschärften Pflegepersonaluntergrenzen weitere Fußfesseln, die bei Nichteinhaltung finanziell bestraft werden, angelegt wurden“ stellt Dr. Ramming fest.

 

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