Steuerworkshop für ACH Studierende

Auf Einladung von Florian Traupe und Severin Hahn, Studenten am Asklepios Campus Hamburg (ACH), hat die Finanzberatung MLP in einem Steuerworkshop den Studierenden Tipps rund um die Absetzbarkeit von Studiengebühren, Pauschalen und weiteren Werbungskosten gegeben.

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Norman Eggers und Kenn Cüzük von MLP

Was sind Werbekosten und Sonderausgaben? Welche konkreten Kosten, die im Laufe des Medizinstudiums anfallen, lassen sich von der Steuer absetzen und welche Fristen sind dabei zu beachten? Antworten hierauf lieferten am 28.3. und am 1.4. zwei Mitarbeiter von MLP, einer Finanzberatung, die sich in ihrer Kernzielgruppe der Akademiker besonders auch auf Mediziner und den medizinischen Nachwuchs spezialisiert hat. In ihren beiden interaktiven Steuerworkshops für je 20 der angehenden Mediziner am ACH gaben sie zunächst einen kurzen Einblick in das Steuersystem Deutschlands. Im Anschluss drehte sich alles um die zentrale Frage der Absetzbarkeit von Studiengebühren sowie weiterer Kosten, die während des Studiums anfallen und nach aktueller Rechtslage von der Steuer abgesetzt werden können.

Die wichtigste Erkenntnis des Abends mit Norman Eggert und Cenk Kücük von MLP Hamburg war: Im Studium in Ungarn sowie vergleichbaren Ländern sowie im Anschluss am ACH fallen Kosten im hohen fünfstelligen Bereich an; diese sind spätestens beim Berufseinstieg als Verlustvortrag von der Steuer, die ab dem ersten Gehalt erhoben wird, absetzbar. Dabei wird das Vorklinikum im europäischen Ausland bislang als erster, das Klinikum in Deutschland als zweiter Bildungsweg anerkannt. Wichtig: Die Ausbildungskosten können rückwirkend über sieben Jahre hinweg zusammengerechnet und im Jahr der ersten Gehaltszahlung (z.B. als Assistenzarzt-/ärztin) mit dem zu versteuernden Einkommen verrechnet werden. Anhand eines Rechenbeispiels stellten die MLP Vertreter eindrücklich dar, warum sich bereits während des Studiums eine jährliche Einkommenssteuererklärung lohnt, auch wenn regelmäßig eine Null auf der Einkommensseite steht: Allein durch die Studiengebühren am ACH entsteht über vier Jahre ein sogenannter Verlustvortrag von 62.400 Euro (wenn man mögliche leistungsabhängige „Teil-Stipendien“, d.h. Gebührenerlasse einmal unberücksichtigt lässt). Ein Verlustvortrag ist dabei rückwirkend über sieben Jahre möglich. Daher können die Ausbildungskosten, die jeder und jede ACH Studierende durch die Zeit in Ungarn oder einem anderen Land in Summe gezahlt hat, ebenfalls auf das erste Einkommen angerechnet werden: Dazu zählen Studiengebühren, Unterkunfts- sowie Umzugspauschale, Verpflegungsmehraufwand, Kosten für Handy und Internet sowie nachweisbare ausbildungsbezogene Reisekosten. Welche Pauschalen dabei in den unterschiedlichen Ländern gelten, ist unter www. Reisenkostenabrechnung.com aufgelistet.

Verlustvortrag über sieben Jahre möglich

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Laut MLP arbeiten ACH Studierende möglicherweise im ersten Berufsjahr quasi steuerfrei

Die wichtigste Erkenntnis des Abends mit Norman Eggert und Cenk Kücük von MLP Hamburg war: Im Studium in Ungarn sowie vergleichbaren Ländern sowie im Anschluss am ACH fallen Kosten im hohen fünfstelligen Bereich an; diese sind spätestens beim Berufseinstieg als Verlustvortrag von der Steuer, die ab dem ersten Gehalt erhoben wird, absetzbar. Dabei wird das Vorklinikum im europäischen Ausland bislang als erster, das Klinikum in Deutschland als zweiter Bildungsweg anerkannt. Wichtig: Die Ausbildungskosten können rückwirkend über sieben Jahre hinweg zusammengerechnet und im Jahr der ersten Gehaltszahlung (z.B. als Assistenzarzt-/ärztin) mit dem zu versteuernden Einkommen verrechnet werden. Anhand eines Rechenbeispiels stellten die MLP Vertreter eindrücklich dar, warum sich bereits während des Studiums eine jährliche Einkommenssteuererklärung lohnt, auch wenn regelmäßig eine Null auf der Einkommensseite steht: Allein durch die Studiengebühren am ACH entsteht über vier Jahre ein sogenannter Verlustvortrag von 62.400 Euro (wenn man mögliche leistungsabhängige „Teil-Stipendien“, d.h. Gebührenerlasse einmal unberücksichtigt lässt). Ein Verlustvortrag ist dabei rückwirkend über sieben Jahre möglich. Daher können die Ausbildungskosten, die jeder und jede ACH Studierende durch die Zeit in Ungarn oder einem anderen Land in Summe gezahlt hat, ebenfalls auf das erste Einkommen angerechnet werden: Dazu zählen Studiengebühren, Unterkunfts- sowie Umzugspauschale, Verpflegungsmehraufwand, Kosten für Handy und Internet sowie nachweisbare ausbildungsbezogene Reisekosten. Welche Pauschalen dabei in den unterschiedlichen Ländern gelten, ist unter www. Reisenkostenabrechnung.com aufgelistet.

Unterm Strich sinkt so das zu versteuernde Einkommen drastisch. Laut der Erfahrung von MLP kann nahezu jeder und jede mit einer Steuerersparnis im hohen vierstelligen Bereich rechnen. Das kann sogar dazu führen, dass Assistenzärztinnen und -ärzte im ersten Berufsjahr quasi steuerfrei arbeiten – immer vorausgesetzt, dass von Beginn des Studiums an sämtliche relevanten Belege gesammelt, eine Einkommenssteuererklärung abgegeben und hier alle Angaben vollständig und korrekt gemacht werden. Die Erfahrung der letzten Jahre habe gezeigt, dass ein solcher Verlustvortrag von den Finanzämtern zwar nicht immer gleich beim ersten Anlauf anerkannt werde. Hartnäckigkeit oder der Verweis auf eine bereits erfolgreiche Sammelklage seien aber schon häufig zielführend gewesen. MLP stehe hier gern beratend zur Seite und biete den ACH Studierenden ohne weitere Verpflichtung Einzelgespräche an, um die jeweiligen persönlichen Möglichkeiten rechtzeitig zu erkennen und auszuschöpfen.

Weitere Workshops in Planung

Severin Hahn (8. Semester) und Florian Traupe (12. Semester), die die beiden Termine initiiert und begleitet haben, waren bei seiner Suche nach Sponsoren für die Medi-Meisterschaft im Juni auf MLP gestoßen: „Im Gespräch mit der Firma entstand dann die Idee zu dem Steuerworkshop sozusagen als Nebenprodukt“, erklärt Severin Hahn. „Zum Glück hat die Geschäftsführung am ACH diesem Vorschlag freundlicherweise zugestimmt. Und das große Interesse unserer Kommilitoninnen und Kommilitonen an beiden Terminen hat uns gezeigt, dass dieses Thema, das bislang noch nie auf der Agenda stand, auch wirklich wichtig ist.“ Nach dieser positiven Erfahrung mit MLP bemühen sich die beiden Studenten nun um weitere Workshops, unter anderem zu den Themen "Studentenjobs: Werkstudent oder Minijobber? Wovon profitiere ich?" oder "Versicherungen Ab wann kümmere ich mich?".

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