Ab sofort gilt: Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Schutz

Angesichts der weltweiten Corona-Pandemie und der bevorstehenden Pflicht für die Bevölkerung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (MNS), die vom kommenden Montag an auch in ganz Niedersachsen in Kraft tritt und für bestimmte öffentliche Bereiche gilt, erhöhen zuvor jetzt schon die Asklepios Kliniken in der Region Harz ihre Schutzmaßnahmen: Patienten und jeder Externe, der die Kliniken betritt und sich darin aufhält, beispielsweise, weil er einen Termin in den Praxen der Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) oder beim Belegarzt hat, aber auch etwa Lieferanten, sind ab sofort verpflichtet, eine solche MNS-Maske/-Bedeckung zu tragen. Das hoheitlich verhängte Besuchsverbot in Kliniken bleibt unterdessen weiter bestehen.

"Wir wollen alle Menschen, die sich in der Klinik befinden, noch intensiver schützen"

Neben Mundnasenschutz ist Händyhygiene eine weitere wichtige Maßnahme, um das Corona-Virus weiter einzudämmen

Die Tragepflicht von Mund-Nasen-Schutz -  in der Bevölkerung, wenn selbst gefertigt, auch „Community-Masken“genannt - gilt ab sofort und bis auf weiteres für die Asklepios Kliniken Schildautal in Seesen und für die  Harzkliniken (Standorte: Goslar, Bad Harzburg und Clausthal-Zellerfeld). Diese Pflicht wurde unlängst auch für alle Mitarbeiter der Asklepios Kliniken eingeführt. 

 

Mund-Nasen-Bedeckungen zu tragen, kann neben anderen Maßnahmen nach aktuellem Wissensstand helfen, die Verbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 weiter einzudämmen, sagt beispielsweise das Robert Koch-Institut (RKI)  – dies ist nach Expertenmeinung eine sinnvolle, ergänzende  Schutzmaßnahme,  auch wenn keine Krankheitszeichen vorliegen. Das Corona-Virus SARS CoV-2, das die Erkrankung COVID-19 auslöst, wird beim Sprechen, Husten und Niesen über die Atemluft in die Umgebung verbreitet. Mund-Nasen-Bedeckungen sollen  als  mechanische Barriere beziehungsweise Bremse dienen, für eine Übertragung von Atemtröpfchen oder Speichel beim Atmen, Husten oder Niesen. Sollte keine derartige Mund-Nasen-Bede­ckung zur Verfügung stehen, kann auch ein Tuch oder ein Schal vor Mund und Nase gehalten oder gebunden werden.  

 

„Gerade als Klinikbetreiber haben wir eine besonders hohe Verantwortung für Patienten, Mitarbeiter, für alle, die sich bei uns aufhalten“, begründet Ulrich Sievers, Leitender Oberarzt und Leiter des Hygieneteams  der Asklepios Harzkliniken, die Maßnahme. Der Facharzt für Krankenhaushygiene  betont: Wir bitten dafür um Verständnis, denn wir wollen alle Menschen, die sich in der Klinik befinden, noch intensiver schützen –  auch die Gefahr verringern, dass Menschen, die das Virus ohne es zu wissen, möglicherweise in sich tragen, aber noch keine Symptome zeigen, unbewusst dies in die Kliniken mitbringen.“

 

Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im öffentlichen Leben kann dazu beitragen, die Ausbreitung von COVID-19 in der Bevölkerung zu verlangsamen und Risikogruppen vor Infektionen zu schützen. Das gilt insbesondere für Situationen, in denen mehrere Menschen in geschlossenen Räumen zusammentreffen und sich dort längere Zeit  aufhalten,  wie beispielsweise in Kliniken, wo der Abstand von mindestens 1,50 Meter zu anderen Personen nicht immer faktisch eingehalten werden kann. „Die Schutzmasken sollen vor allem helfen,  unser Gegenüber zu schützen und dadurch die Verbreitung des Virus einzudämmen“, erläutert Ulrich  Sievers und appelliert an die Disziplin, sich daran zu halten: „Voraussetzung für einen bestmöglichen Schutz ist, dass möglichst viele Menschen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen und richtig damit umgehen.“ Der Rat der Experten: Die Bedeckung muss durchgehend eng anliegend über Mund und Nase getragen und dann gewechselt werden, wenn sie durchfeuchtet ist. 

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