Asklepios appelliert an Bundestagsabgeordnete: Schluss mit Strafe für soziale Verantwortung

Nach der Reform des Medizinischen Dienstes müssen Krankenhäuser Strafgebühren zahlen, wenn Rechnungen beanstandet werden. Die Kliniken finden das ungerecht und beteiligen sich deshalb an einer bundesweiten Kampagne der Deutschen Krankenhausgesellschaft.

Eigentlich würde Andreas Müller, Chefarzt der Inneren Abteilung der Asklepios Klinik in Sebnitz, seinen Patienten gern entlassen. Der Mittsechziger wurde vor gut einer Woche nach einem Schlaganfall stationär aufgenommen, nun ist die Behandlung abgeschlossen. Weitere Reha-Maßnahmen könnten von zu Hause aus erfolgen. Aber: Der Mann ist schwerer Alkoholiker und nicht in der Lage, sich gut selber zu versorgen. Die Wohnung sei verwahrlost und ungeheizt, sagt Chefarzt Müller, „da können wir ihn doch nicht hinschicken und sich dann sich selbst überlassen“. Nun müsse man schnell eine Lösung für den Rentner finden, solange bleibt er auf der inneren Station der Sächsische Schweiz Klinik Sebnitz. Der Arzt fühlt sich verantwortlich für seinen Patienten – aber dieses Verantwortungsgefühl verursacht für sein Krankenhaus finanzielle Risiken. Genauso geht es auch den Kliniken in Radeberg und Hohwald.

Grund ist das MDK-Reformgesetz, das der Bundestag im vergangenen November verabschiedet hat und das seit Jahresbeginn in Kraft ist. Weil es zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen seit Jahren Streit um die Abrechnung von Krankenhausleistungen gibt, prüft der MDK im Auftrag der Kassen die Rechnungen, die die Kliniken einreichen. Immer wieder moniert der Dienst Abrechnungen als fehlerhaft. Neu ist nun, dass Krankenhäuser Strafen von mindestens 300 Euro zahlen müssen, wenn der Medizinische Dienst Abrechnungen beanstandet. Das geschieht sehr häufig dann, wenn Patienten länger im Krankenhaus bleiben, als es für die medizinische Versorgung zwingend geboten ist – so wie im Fall von Andreas Müllers Patienten. Für den Medizinischen Dienst sind dies Fälle von „Fehlbelegung“. „Wir behalten die Leute aber nicht da, weil wir unsere Betten füllen wollen. In den allermeisten Fällen kann einfach eine Versorgung zu Hause nicht gewährleistet werden, weil die Patienten keine Angehörigen haben oder diese überfordert sind.“

Immer wieder müssten Patienten auch länger bleiben, weil in Pflege- oder Rehaeinrichtungen kein Platz für sie frei ist, in jeder Visite gebe es mindestens ein oder zwei dieser Fälle. „Diese Menschen können wir doch nicht unter der Brücke schlafen lassen.“

Experten schätzen, dass die Neuregelung für die deutschen Kliniken finanzielle Mehrbelastungen aufgrund der Strafzahlungen von rund 380 Millionen Euro jährlich bedeutet. „Das bedeutet eine ganz konkrete wirtschaftliche Schwächung der Krankenhäuser, die auch Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit haben wird“, sagt Patrick Hilbrenner, Regionalgeschäftsführer in Sachsen/Sachsen-Anhalt bei Asklepios, „wir werden letztlich dafür bestraft, dass wir die Verantwortung für unsere Patienten übernehmen.“ Deshalb beteiligen sich die sächsischen Klinikstandorte von Asklepios in Hohwald, Radeberg und Sebnitz auch an einer bundesweiten Kampagne – initiiert von der Deutschen Krankenhausgesellschaft – die mit Anzeigen konkret an die Bundestagsabgeordneten der einzelnen Wahlkreise herantritt und um Unterstützung bei der sozialen Verantwortung wirbt.

Das MDK-Reformgesetz soll eigentlich für eine faire Prüfung der Krankenhausabrechnungen sorgen. Dafür wird der Dienst neu strukturiert, zudem wird die sogenannte Prüfquote auf 12,5 Prozent gesenkt. Bisher haben die Krankenkassen bundesweit rund 15 bis 30 Prozent der ihnen in Rechnung gestellten Krankenhausfälle geprüft. Werden in einem Haus viele Rechnungen moniert, kann diese Quote auch erhöht werden.

Patrick Hilbrenner
Regionalgeschäftsführer Asklepios Sachsen/Sachsen-Anhalt 

p.hilbrenner@asklepios.com
Tel.: 03596 567200

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