Medicine meets Bucerius Law School

Im Rahmen der Kooperation zwischen Asklepios, der Asklepios Medical School (AMS) als Betreiberin des Asklepios Campus Hamburg (ACH) sowie der Bucerius Law School in Hamburg hat der Asklepios Konzernbereich Medizinrecht, Versicherungen & Compliance einen Vortragsnachmittag am ACH zum Umgang mit rechtlichen Fragestellungen im medizinischen Alltag angeboten.

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Dr. Cornelia Süfke und Jens Zimmermann (re.) mit den Referenten Sebastian Höppner und Prof. Dr. Jens Prütting

Dr. Cornelia Süfke, Leiterin des Konzernbereichs, sowie ihr Stellvertreter Jens Zimmermann hatten die Veranstaltung mit dem Ziel konzipiert, Ärztinnen und Ärzten im immer komplexer werdenden Gebiet des Medizin- und Haftungsrechts ein Stück weit die erforderliche rechtliche Handlungssicherheit zu vermitteln. „Das Format ist neu, die Kooperation bewährt“, stellte Dr. Süfke zu Beginn fest und drückte ihre Freude über das große Interesse an der Veranstaltung der Ärzteakademie aus. Bereits 2017 hatten Asklepios, der ACH und die Bucerius Law School ihre Zusammenarbeit im Bereich Medizinrecht in einem Kooperationsvertrag festgeschrieben. In der Zwischenzeit wurde der sehr fruchtbare Austausch institutionalisiert und weiter ausgebaut.

Konkrete und rechtssichere Handlungsanweisungen

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Prof. Prütting ist geschäftsführender Direktor am Institut für Medizinrecht an der Bucerius Law School

Erster Referent des Nachmittags war Prof. Dr. Jens Prütting, geschäftsführender Direktor des 2017 gegründeten Instituts für Medizinrecht an der Bucerius Law School, das in den drei Anfangsjahren von Asklepios finanziell unterstützt wird. Sein Thema „Rechtssicher im klinischen Alltag“ entsprach dem erklärten Ziel des Instituts, den anwesenden Ärztinnen und Ärzten und somit Akteuren des Gesundheitswesens konkrete und rechtssichere Handlungsanweisungen an die Hand zu geben. Wie sehr dieses Thema den Nerv der Zeit traf, zeigte der volle Hörsaal in der Lohmühlenstraße. Auch der medizinische Nachwuchs war durch einige ACH Studierende vertreten.

Zentrale Begriffe: Aufklärung und Dokumentation

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Ärzteakademie zum Umgang mit rechtlichen Fragen im medizinischen Alltag

Prof. Prütting gelang es tempo- und inhaltsreich das Zusammenspiel von Arzt, Ökonom, Jurist und Patient sowie die Problemfelder auf der Makroebene (Klinikorganisation) und der Mikroebene (ärztliche Behandlung) darzustellen. Zentrale Begriffe seines Vortrags, der immer wieder durch Zwischenfragen ergänzt wurde, waren die Notwendigkeit einer patientengerechten Aufklärung ohne Erfolgsversprechen (Prütting: „Aufklärungsfehler sind vermeidbar, ein Aufklärungsbogen sichert sie ab.“), der Einwilligung des Patienten sowie die Wichtigkeit einer lückenlosen, in sich schlüssigen und ordnungsgemäßen Dokumentation der Behandlung. Dazu müsse stets durch die Klinikorganisation garantiert sein, dass alle Abläufe im Klinikalltag jederzeit und auch noch Jahre später erklärbar seien. „Dem Juristen ist es egal, warum und wo etwas schief gelaufen ist. Auch wenn er sie als Ärztinnen und Ärzte begleiten und unterstützen will, auch wenn der Vertrauensgrundsatz gilt, dass die Vorbehandlung ordnungsgemäß verlaufen ist: Es ist unsere Aufgabe, zum Schutz des Patienten strafrechtliche, berufsrechtliche und zivilrechtliche Konsequenzen zu erkennen.“

Aktuelles Beispiel Patientenfixierung

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Sebastian Höppner, derzeit Richter am Landgericht Lüneburg

Für die Betrachtung der Zusammenarbeit von Krankenhaus und Gericht stand neben Prof. Prütting in der zweiten Hälfte der Veranstaltung Sebastian Höppner, derzeit als Richter am Landgericht Lüneburg tätig und Doktorand bei Prof. Prütting, Rede und Antwort. Der Fokus seines Vortrags lag auf einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von Juli 2018 zu Fragen rund um das Thema Fixierung eines Patienten. Anhand mehrerer Beispiele erläuterte er Gründe, Genehmigungsverfahren, Durchsetzung, mögliche Dauer, Verhältnismäßigkeit und die Fragen der Überwachung bei einer akuten oder präventiven Fixierung.

Keine einfachen Lösungen für komplexe rechtliche Themen

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Großes Interesse für die Ärzteakademie zum Thema Medizinrecht am ACH

Dr. Cornelia Süfke und Jens Zimmermann zeigten sich nach Ende der Veranstaltung sehr zufrieden mit dem Verlauf: „Unser Ziel war, die Ärztinnen und Ärzte in die Lage zu versetzen, das Recht des Patienten zu erkennen, seine Autonomie zu berücksichtigen und trotzdem die richtigen Maßnahmen zu ergreifen. Unseres Erachtens ist es beiden Referenten gelungen, den Medizinern in der kurzen Zeit Anhaltspunkte für eine gewisse Verhaltenssicherheit mitzugeben. Vor allem der gewünschte interaktive Verlauf ist beim Auditorium sehr gut angekommen, weil alle gestellten Fragen von den Experten zufriedenstellend beantwortet werden konnten“, resümierte die Leiterin des Konzernbereichs. Ihr Stellvertreter ergänzte: „Das große Interesse, die rege Beteiligung und die intensive Diskussion zeigen, dass wir das Thema richtig gewählt haben. Es hat aber auch deutlich gemacht, dass es keine einfachen Lösungen für komplexe rechtliche Themen gibt.“

Eine Fortsetzung der Veranstaltungsreihe in Zusammenarbeit mit der Bucerius Law School ist geplant.

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