Asklepios Stadtklinik Bad Tölz lockert ab 9. Mai Besuchsrecht

Die Asklepios Stadtklinik Bad Tölz lässt ab Samstag, 9 Mai wieder Besuche von Angehörigen im Krankenhaus zu und folgt damit den Beschlüssen der Bayerischen Staatsregierung. Besuche sind nur zu bestimmten Zeiten und nach telefonischer Voranmeldung über den Empfang unter 08041 507 01 möglich. Zudem gilt „1 Besucher pro Patient für maximal 1 Stunde pro Tag. “ Die Klinik setzt dabei auf ein klares Hygienekonzept. Besucher müssen sich registrieren, einen eigenen Mund-Nasenschutz mitbringen und diesen während des Aufenthalts ebenso wie die Patienten tragen. Besucher mit Erkältungssymptomen wie Husten, Schnupfen, Durchfall, Fieber etc. sollen dem Krankenhaus ausdrücklich fernbleiben. „Dies dient der Sicherheit der Patienten, anderer Besucher sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in unserer Klinik. In diesen Zeiten kann jeder einen Beitrag leisten“, betont der Geschäftsführer der Asklepios Stadtklinik Bad Tölz, Felix Rauschek.

1 Besucher pro Patient für maximal 1 Stunde pro Tag

besuchseinschraenkungen bayern

Mit Wirkung ab dem 9. Mai hat die Bayerische Staatsregierung gemäß eines Kabinettsbeschlusses das seit 15. März unter anderem in Krankenhäusern und stationären Pflegeeinrichtungen geltende Besuchsverbot gelockert. Voraussetzung ist die Einhaltung strenger Hygienemaßnahmen. Möglich ist ab 9. Mai der Besuch einer festen, registrierten Kontaktperson oder eines Familienmitgliedes mit fester Besuchszeit unter der Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 m und der Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für Besucher und besuchte Person.

Besucher der Asklepios Stadtklinik Bad Tölz werden gebeten, sich vorab telefonisch beim Empfang unter der  08041 507 01 anzumelden. Der Zugang zur Klinik ist ausschließlich über den Haupteingang möglich. Dort müssen sich Besucher entsprechend der Vorgaben der Behörden registrieren. Wir bitten um Verständnis, dass es dabei zu Wartezeiten kommen kann. Ein Mund-Nasen-Schutz muss mitgebracht werden und während des gesamten Aufenthalts getragen werden. Das Tragen von FFP-Masken mit Ausatemventil ist nicht gestattet, da diese keinen ausreichenden Schutz für andere Personen gewährleisten. Beim Betreten und Verlassen des Krankenhauses sowie der Patientenzimmer werden die Besucher gebeten, sich die Hände zu desinfizieren.  Am Wochenende und an Feiertagen sind Besuche zwischen 10.00 Uhr und 16.00 Uhr, werktags zwischen 11.00 und 18.00 Uhr möglich. Dabei gilt: 1 Besucher pro Patient für maximal 1 Stunde pro Tag. „Es ist wichtig, dass wir Patienten, die in den vergangenen Wochen keinen Besuch bekommen konnten, jetzt wieder die Möglichkeit geben, ihre Angehörigen zu sehen. Das Thema Hygiene und Patientensicherheit steht dabei aber weiterhin an oberster Stelle“, so Felix Rauschek weiter.

Weiterhin nicht möglich sind Besuche auf der Intensivstation, sowie auf den für die Versorgung von Covid-Patienten vordefinierten Bereichen. 

Auch außerhalb des Krankenhauses werden im Alltag die bekannten Hygieneregeln empfohlen, u.a. Schutzmaßnahmen wie häufiges Händewaschen und Abstand halten. Beachten Sie die Husten- und Niesetikette und fassen sich mit den Händen nicht ins Gesicht. Unter dem Motto „Lächeln statt Händeschütteln“ soll zudem verhindert werden, dass Keime über den Händedruck von einer Person zur nächsten übertragen werden.

Seite teilen: