Interdisziplinäres Seminar Medizin(-straf-)recht

Das diesjährige Seminar zum Medizin(-straf-)recht im Rahmen der institutionalisierten Zusammenarbeit zwischen der Bucerius Law School, dem Asklepios Campus Hamburg (ACH) und der Asklepios Kliniken Hamburg GmbH war erneut ein großer Erfolg.

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Studierende von Bucerius Law School und Asklepios Campus Hamburg beim Medizinstrafrechtsseminar am ACH

Rund vierzig Studierende von der Bucerius Law-School sowie vom Asklepios Campus Hamburg (ACH) kamen im Zeitraum vom 29.Oktober bis zum 8. November in den Genuss der abwechslungsreichen Veranstaltungen eines Seminars zum Thema „Medizin(-straf-)recht“. Außer ihnen nahmen hochkarätigen Gäste und Gastredner vom Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) sowie vom Institut für Medizinrecht (IMR) der Bucerius Law School teil. Dabei bildeten die ACH-Studierenden aus allen Jahrgängen rund ein Drittel der Teilnehmerinnen und Teilnehmer, zwei Drittel stammten aus dem vierten Trimester (2. Studienjahr) der juristischen Hochschule. Aus ihren Reihen kamen auch alle 17 Referentinnen und Referenten, die im Rahmen des Seminars spezielle medizinrechtliche Fragestellungen erörterten. Beide Studierendengruppen äußerten sich sehr positiv über die Möglicheit, die jeweils andere Hochschuleinrichtung im Rahmen des Seminars kennenzulernen. Während anfangs noch klare Grenzen in der Sitzordnung sichtbar wurden, mischten sich im Laufe der Veranstaltungen die Studierenden beider Häuser.

"Juristen werden von Medizinern nicht automatisch ins Herz geschlossen"

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Prof. Dr. Dr. med. Christian Weber (AK Wandsbek) und Prof. Dr. jur. Karsten Gaede (IMR)

Prof. Dr. Karten Gaede, Geschäftsführender Direktor des IMR an der Bucerius Law School, hatte das Programm über vier Abendtermine an der Bucerius Law School sowie einem ganztätigen Blockseminar am ACH zusammengestellt. Er hatte auch dafür gesorgt, dass an drei Terminen ein Mediziner vom UKE dabei war und für die notwendige medizinische Einordnung juristischer Einschätzungen sorgte. An einem der Abendtermine übernahm Prof. Dr. med. Karl J. Oldhafer diese Rolle, Chefarzt der Klinik für Leber-, Gallengangs- und Pankreaschirurgie an der Asklepios Klinik Barmbek sowie Repräsentant des Dekans der Medizinischen Fakultät der Semmelweis Universität am ACH. Am Blockseminar in den Räumen des ACH schließlich nahm Prof. Dr. Dr. Christian Weber teil, Ärztlicher Direktor und Chefarzt der Abteilung für Anästhesiologie, Intensiv- und Notfallmedizin an der Asklepios Klinik Wandsbek.

Prof. Gaede bezeichnete in seiner Begrüßung das Blockseminar als krönenden Abschluss des interdisziplinären Seminars und begrüßte besonders Prof. Weber als Gast und Mitveranstalter dieses letzten Teils. Er halte es für sehr wichtig, dass jede einzelne Veranstaltung von einem Mediziner begleitet werde, der gegebenenfalls fragliche Voraussetzungen, Argumente oder Wertungen in der juristischen Analyse aufzeige und seine Korrekturen durch konkrete Fälle aus der Praxis veranschauliche. Dieser Austausch zwischen beiden Berufsgruppen sei enorm hilfreich, um die unterschiedlichen Sichtweisen besser verstehen zu lernen. „Wir haben unsere Bedenken, dass wir Juristen von Medizinern automatisch ins Herz geschlossen werden,“ bemerkte er augenzwinkernd.

Daher war es umso bemerkenswerter, wie begeistert sich Prof. Weber als Mediziner gegenüber den Juristen von der Veranstaltung, der Qualität der jeweils ca. halbstündigen Referate mit anschließender Diskussion sowie grundsätzlich vom Format des Medizinstrafrechtsseminar zeigte: „Ich verstehe mich quasi als Sidekick mit medizinischem Background und freue mich, den einen oder anderen spannenden Fall aus dem klinischen Alltag beisteuern zu können. Für das nächste Mal würde ich mir wünschen, dass der Termin so gewählt wird, dass auch Assistenzärztinnen und -ärzte von Asklepios zumindest am Blockseminar teilnehmen könnten – für sie wäre das auch ausgesprochen interessant.“

Gemeinsam praktikable Antworten finden

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17 Studierende von der Bucerius Law School stellten im Rahmen des Seminars ihre Themen vor.

Kein Wunder angesichts der Themenvielfalt des Seminars, die deutlich machte, wie wichtig der Austausch zwischen Juristen und Medizinern bei den vielfältigen Streitpunkten im Medizinrecht ist: Therapiebegrenzung, Patientenverfügung, Abrechnungsbetrug in der Privatversicherung, Verbot der aktiven Sterbehilfe, Grenzen der Lebendspende, Rechtsfragen des Einsatzes von Social Bots im Gesundheitswesen, Medizinische KI-Diagnosesoftware zwischen Innovation und Patientenschutz waren nur einige der Themen, die zur Sprache kamen und Juristen und Mediziner gleichermaßen beschäftigen. Daher war das Seminar ein erneuter Beweis dafür, wie wertvoll und zukunftsweisend die institutionalisierte Zusammenarbeit des IMR mit dem ACH bzw. Asklepios ist, die 2016 eingeleitet und 2017 mit einem Kooperationsvertrag institutionalisiert wurde. Prof. Gaede als Veranstalter äußerte sich am Ende des Seminars mehr als zufrieden: „Verlauf und Inhalt waren großartig, und am ACH fühlen wir uns pudelwohl“ stellte er fest. „Ich freue mich daher auf jede Fortsetzungsveranstaltung im Rahmen dieser gelungenen Kooperation“. Denn eins hat das Seminar auf jeden Fall wieder gezeigt: An Themen, Fragestellungen und dem verbindenden Interesse, für beide Seiten praktikable Antworten zu finden, wird es auch in Zukunft nicht mangeln.

 

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