Eltern als Begleitpersonen
Für Kinder, die das neunte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gilt die Mitaufnahme einer Begleitperson bei einer stationären Behandlung als medizinisch notwendig. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt in diesem Fall die Kosten für Unterkunft und Verpflegung einer Begleitperson.
Auch bei älteren Kindern kann eine Begleitung medizinisch erforderlich sein. Dies wird durch die behandelnden Ärzt:innen im Krankenhaus festgestellt.
Ob und wie eine Unterbringung möglich ist, hängt auch von der aktuellen räumlichen Situation auf der Station ab. Bitte klären Sie die Einzelheiten vor einem geplanten Aufenthalt mit unserem Aufnahmeteam.