Informationen für Besucher
Wir haben Ihnen hier einige Tipps und Ratschläge zum Verhalten in unserer Klinik zusammengestellt und bitten Sie, diese zu berücksichtigen - für ein angenehmes und sicheres Miteinander in unserem Krankenhaus.
Hinweise für Besucher - Stand 14.06.2021
„Besuche wieder erlaubt“
Liebe Besucher*innen,
wir freuen uns, dass die Inzidenz im Landkreis Starnberg im niedrigen Bereich liegt und wir unseren Patient*innen wieder ermöglichen können Besuch zu empfangen. Die Sicherheit unserer Patient*innen und Mitarbeit*erinnen hat einen hohen Stellenwert in unserer Klinik. Wir bitten Sie daher um Ihr Verständnis, dass weiterhin einige Regeln gelten:
- Symptomfreiheit (kein Husten, Schnupfen, Fieber, Durchfall oder ähnliches)
- Negativer Coronatest: entweder Antigen-Test (max. 24 Std. alt) oder einen PCR-Test (max. 48 Std. alt).
Für vollständige Geimpfte (ab Tag 15 nach Zweitimpfung bzw. ab Tag 15 nach Erstimpfung bei überstandener Covid-Infektion) sowie für von einer COVID-Erkrankung Genesene (nur mit entsprechender ärztlichen Bescheinigung) entfällt die Testpflicht. Wir bitten um das Mitbringen des Impfpasses bzw. bei Genesenen der Bescheinigung des Gesundheitsamtes.
- Pro Tag ist ein*e Besucher*in für die Dauer von einer Stunde erlaubt (1-1-1 Regel). Es gelten ferner die bekannten Hygieneregeln wie möglichst Abstand halten, auf Händehygiene achten und FFP-2 Maskenpflicht.
Kontaktlose Besucherregistrierung über App möglich
Besucher*innen, die die LUCA-App oder die offizielle Corona WarnApp auf ihrem Smartphone haben, können sich bei jedem Besuch durch das einfache einscannen der ausliegenden QR-Codes einchecken. Vorteil dabei: Sie müssen nicht bei jedem Besuch das Formular ausfüllen, auch trägt die App die Besucher automatisch aus, wenn sich diese 100 Meter vom Check-in Point entfernen. Besucher*innen, die keine der genannten Apps installiert haben, werden nach dem einscannen eines anderen Codes auf ein Formular weitergeleitet, das sie ausfüllen müssen.
Besucher*innen, die kein Smartphone besitzen, oder keine elektronische Anmeldung wünschen, können sich selbstverständlich auch analog mit Hilfe unserer Empfangsmitarbeiter*innen anmelden.
Unabhängig von der Art der Registrierung erhalten alle Besucher*innen einen Besucherausweis, der gut sichtbar während des Besuchs zu tragen ist.
Hygienehinweise
Während des gesamten Aufenthalts im Klinikbereich werden alle Besucher*innen eindringlich gebeten die bekannten Abstandsregeln (mind. 1,5 m Abstand) zu halten sowie allgemeine Hygieneverhaltensregeln zu beachten und durchzuführen (MNS während des gesamten Aufenthalts in der Klinik anbehalten, Hände desinfizieren bei Betretten und Verlassen des Patientenzimmers und der Klinik, möglichst wenig das Gesicht berühren, Nies-/Hustetikette einhalten).
Wir haben ein großzügiges Gelände, Spaziergänge sind selbstverständlich möglich, sofern der Gesundheitszustand des/der Patienten/in es erlaubt. Wenn sich alle gemeinsam an die gültigen Regeln halten und miteinander abstimmen, können wir Schutzmaßnahmen und Bedürfnis nach sozialen Kontakten miteinander in Einklang bringen.
Einen Besuch können wir leider nicht gestatten, wenn:
- Sie selbst Symptome (trockenen Husten, Fieber, Halsschmerzen) haben
- Sie in den letzten 14 Tagen Kontakt zu einer mit Covid-19 positiv getesteten Person hatten
- Sie sich in den letzten 14 Tagen in einem vom RKI definierten Risikogebiet aufgehalten haben. Auch bei Vorliegen eines negativen Covid-19 Tests dürfen wir Ihnen keinen Besuch ermöglichen.
Hygieneanweisungen bitte befolgen
Bitte beachten Sie darüber hinaus die Informationen zum Hygieneschutz und folgen Sie den Anweisungen unserer Mitarbeiter.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Besucherhinweise Covid-19
Bitte beachten Sie unsere Covid-19 Hinweise für Besucher
Worauf Sie als Besucher achten sollten

Bitte klopfen Sie an
Um beispielsweise bei Visiten oder intimen Untersuchungen nicht zu stören, sollten Sie immer anklopfen, bevor Sie das Patientenzimmer betreten.
Hygiene und Sicherheit
Hygiene ist entscheidend für die Sicherheit und erfolgreiche Genesung unserer Patienten. Als Besucher sollten Sie daher bitte
- die ausgewiesenen Toiletten auf den Fluren anstatt derjenigen im Patientenzimmer nutzen
- statt auf der Bettkante lieber auf einem der im Zimmer bereitgestellten Stühle sitzen
- die Desinfektionsmittelspender nutzen, die Sie in den Patientenzimmern, Stationszugängen und öffentlichen Bereichen vorfinden - denn: das einfachste und erfolgreichste Mittel gegen ansteckende Keime im Krankenhaus ist die Händedesinfektion. Erläuterungen zur richtigen Händedesinfektion finden Sie direkt an den Spendern.
Bei Patienten mit Isolationspflicht halten Sie sich als Patient und Angehöriger bitte strikt an die Anweisungen des Personals und die Hygiene-Richtlinien. Sie schützen so die eigene Gesundheit und die Ihrer Mitmenschen.
Blumen und Geschenke
Schnittblumen sind in den meisten Bereichen gestattet und gern gesehen, Blumenvasen finden Sie auf den Stationen. Allerdings können bei Patienten mit stark geschwächtem Immunsystem (z. B. auf Intensivstationen oder in der Onkologie) auch Schnittblumen ein hygienisches Risiko darstellen – bitte beachten Sie daher unbedingt die Hinweise der Mitarbeiter. Topfblumen sind aus hygienischen Gründen bei uns nicht gestattet. Gute Alternativen zu Blumen können Bücher, Zeitschriften, Rätselhefte oder persönliche Kleinigkeiten wie Fotos sein.
Falls Sie als Besucher Lebensmittel mitbringen möchten, fragen Sie bitte vorher auf der Station, ob der Patient diese zu sich nehmen darf.
Telefon
Ein generelles Handyverbot gibt es in unserer Klinik nicht, in einigen Bereichen ist aber besondere Rücksichtnahme erforderlich. Bitte beachten Sie daher die Hinweise der Stationen.
Fotografieren, Filmen, Medien
Unsere Klinik ist kein öffentlicher, sondern ein geschützter und ein beschützender Raum. Hier gelten besondere rechtliche Bestimmungen: das Landeskrankenhausgesetz, datenschutzrechtliche Bestimmungen der DSGVO, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie §201a StGB (Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs). Es ist daher verboten, Patienten und Mitarbeiter ohne vorherige schriftliche Einwilligung zu fotografieren oder zu filmen – dies gilt auch dann, wenn die Aufnahmen hinterher anonymisiert werden sollen. Für Patienten-Interviews sowie Aufnahmen auf dem Klinikgelände und im Gebäude sind andere Maßstäbe anzulegen als im öffentlichen Raum. Es kann nicht grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass ein Patient zu jeder Zeit in der Lage ist, von seinem Widerspruchsrecht gegen eine Aufnahme (oder ein Gespräch) Gebrauch zu machen. Die Nachwirkung oder der Einfluss von Narkose- bzw. anderen Medikamenten oder eine aus anderen Gründen fehlende Geschäftsfähigkeit ist im Klinikum stets zu bedenken.
Foto-, Ton- oder Video-Aufnahmen, die für gewerbliche Zwecke oder zur anderweitigen Veröffentlichung bestimmt sind, sind nur nach vorheriger Genehmigung durch das Krankenhausdirektorium oder die Pressestelle gestattet. Das gilt auch für Aufnahmen durch Patienten oder deren Angehörige. Solche Aufnahmen sind ohne vorherige Genehmigung untersagt.
Fotografieren und Filmen ist nur Patienten und deren Angehörigen ausschließlich zu privaten und persönlichen Zwecken erlaubt. Dabei dürfen jedoch keine anderen Personen, insbesondere Patienten, gefilmt oder fotografiert werden.
Journalisten ist aus den genannten Gründen das unangemeldete Aufsuchen der Klinik, des Klinikgeländes sowie von Klinikpatienten zum Zwecke der Recherche oder Berichterstattung ohne vorherige Genehmigung nicht gestattet. Journalisten, die sich im Rahmen ihrer Tätigkeit auf dem Klinikgelände an einen Patienten, Besucher oder Mitarbeiter wenden, müssen sich vorher als Journalist zu erkennen geben.
Das Fotografieren und Filmen von personenbezogenen Daten (z. B. Patientenakten, Untersuchungsergebnisse, radiologische Aufnahmen etc.) ist grundsätzlich untersagt.
Die Rufbereitschaft der Pressestelle (Nachricht schreiben) ist auch außerhalb der Bürozeiten sowie an Sonn- und Feiertagen unter Tel.: 040 181882-8888 zu erreichen.