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Begleitpersonen

Eine Begleitperson kann aufgenommen werden, wenn dies nach dem Urteil des behandelnden Arztes für die Behandlung des Patienten medizinisch notwendig und die Unterbringung im Krankenhaus möglich ist.

Darüber hinaus kann auf Wunsch im Rahmen von Wahlleistungen eine Begleitperson aufgenommen werden, sofern ausreichend Unterbringungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen, der Betriebsablauf nicht behindert wird und medizinische Gründe nicht entgegenstehen.

Sofern keine medizinische Notwendigkeit für die Aufnahme einer Begleitperson besteht, wird ein Rechnungsbetrag von 45 € pro Tag fällig. Aufnahme- und Entlassungstag werden als je ein Tag berechnet.

 

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