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Was bedeutet Maßregelvollzug?

In der Klinik für Forensische Psychiatrie, auch als Maßregelvollzug bezeichnet, sind – im Gegensatz zum Strafvollzug – psychisch kranke Rechtsbrecher untergebracht. Sie wurden hinsichtlich der ihnen zur Last gelegten Straftat vor dem Hintergrund der psychischen Krankheit oder Störung als schuldunfähig bzw. erheblich vermindert schuldfähig befunden und bei Beurteilung des von ihnen ausgehenden kriminalprognostischen Risikos als weiterhin gefährlich für die Allgemeinheit eingeschätzt.

Begutachtung: Bestehen während eines Strafverfahrens Zweifel an der Schuldfähigkeit eines Beschuldigten, wird durch die Staatsanwaltschaft oder das Gericht ein forensisch-psychiatrisches Gutachten durch einen psychiatrischen Sachverständigen eingeholt. Zum Zweck der Begutachtung gem. § 81 StPO und ggf. sofortigen Therapie in Erwartung der Maßregelanordnung kann der Beschuldigte bereits vor Abschluss des Strafverfahrens gemäß § 126a StPO einstweilig in der Psychiatrie untergebracht werden.

Rechtliche Grundlagen

Es gibt zwei Arten einer Unterbringung psychisch kranker Straftäter:

1. § 63 Strafgesetzbuch: Unterbringung in einem „psychiatrischen Krankenhaus“

2. § 64 Strafgesetzbuch: Unterbringung in einer „Entziehungsanstalt“

Die Klinik für Forensische Psychiatrie Stadtroda ist eine Einrichtung zur Unterbringung von Patienten gemäß § 63 StGB.

Unser gesetzlicher Auftrag umfasst:

  • Therapie mit dem Ziel einer Besserung des „Zustandes“ (der psychiatrischen Störung oder Krankheit), damit der Untergebrachte nicht mehr gefährlich ist
  • Schutz der Allgemeinheit vor erneuten Straftaten

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