So beantragen Sie Ihre Rehabilitation

Sie haben ein Recht auf Rehabilitation

Gemäß § 4 des Sozialgesetzbuchs IX stehen Ihnen notwendige Maßnahmen zum Schutz, zur Erhaltung, zur Besserung und zur Wiederherstellung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit sowie zur wirtschaftlichen Sicherung bei Krankheit und Minderung der Erwerbsfähigkeit zu, wenn Sie in der Sozialversicherung versichert sind. Somit haben Sie ein Recht auf Rehabilitation.

Wer beantragt die Rehabilitation?

Wir bringen Sie schnell wieder auf die Beine

Der Rehabilitationsantrag wird in der Regel von Ihrem behandelnden Arzt gestellt. Er füllt dafür alle notwendigen Antragsformulare aus. Diese Unterlagen reichen Sie oder Ihr Arzt bei dem Rentenversicherungsträger oder der Krankenkasse zur Prüfung und Genehmigung ein.

Wahlrecht

Bei der Klinikwahl können Sie als Patient Ihre persönlichen Wünsche einbringen. Im Sozialgesetzbuch IX (§9) ist eindeutig geregelt, dass der Kostenträger Ihren Wünschen entsprechen muss, solange diese berechtigt sind. Schon bei der Beantragung Ihrer Rehabilitationsmaßnahme  können Sie bzw. Ihr behandelnder Arzt eine Empfehlung angeben.

Bescheid und Widerspruch

Der zuständige Kostenträger prüft Ihren Antrag sozialmedizinisch sowie versicherungsrechtlich und gibt Ihnen danach Bescheid. Wird Ihr Antrag bewilligt, steht dem Beginn der Reha-Maßnahme nichts mehr im Weg. Wenn die Durchführung in unserer Klinik bewilligt wird, informiert uns der zuständige Kostenträger zeitgleich mit Ihnen. Nach Erhalt des positiven Bewilligungsbescheids bearbeiten wir diesen in der Patientenverwaltung und setzen uns selbstständig bezüglich eines Termins mit Ihnen in Verbindung.

Allerdings kann es auch vorkommen, daß Ihr Antrag abgelehnt wird. Gegen die Ablehnung Ihrer Reha können Sie innerhalb von 4 Wochen Widerspruch einlegen, den Sie gemeinsam mit dem behandelnden Arzt begründen sollten. Machen Sie von Ihrem Recht Gebrauch! Oft wird die Rehabilitation nach einem Widerspruch doch noch genehmigt.

Wer übernimmt die Kosten?

In den meisten Fällen übernehmen die gesetzlichen Rentenversicherungen (§ 31 SGB VI) oder die gesetzliche Krankenversicherung (§ 40 SGB V) die Kosten der medizinischen Rehabilitation. Je nach Kostenträger kann bei erwachsenen Patienten eine Zuzahlung von 10 Euro pro Tag verlangt werden.

Begleitperson

Sie können Ihr Kind während der stationären Rehabilitationsbehandlung in unserer Klinik begleiten. Eine Übernahme der Kosten durch einen gesetzlichen Kostenträger kann nur durch einen vorher genehmigten Antrag erfolgen. Dies ist nur sehr begrenzt bis zu einem Alter von 10 Jahren möglich.

 

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