Aktuelle Meldungen aus unserer Klinik

2020

November

30.11.2020Corona-FAQ

1. Testen wir bei Anreise die Patienten? Wir führen bei allen anreisenden Patienten einen Antigen-Schnelltest durch. Der Test wird vor der ersten Aufnahmeuntersuchung abgenommen. 2. Muss man bei Anreise einen negativen Test nachweisen? Unsere ausländischen Patienten aus Risikogebieten müssen nach den aktuellen gesetzlichen Vorgaben einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist, vorweisen. Unsere inländischen Patienten müssen, Stand jetzt, keinen negativen PCR-Test mitbringen. Sollten Sie dennoch einen aktuellen negativen PCR-Test mitbringen, so wird auf die Kliniktestung verzichtet. 3. Muss man vor den Rehaaufenthalt/nach dem Rehaaufenthalt in Quarantäne gehen? Für die Durchführung von medizinischen Behandlungen (Rehabilitation) besteht aktuell keine Quarantänepflicht, sondern lediglich die Verpflichtung des negativen PCR-Tests bei Einreise in die Bundesrepublik. Ob eine Quarantäneverpflichtung bei Heimreise notwendig ist, können wir nicht pauschal beantworten, da hier jedes Land andere Bestimmungen hat. Dies sollten Patienten aus dem Ausland vor Anreise entsprechend prüfen. Für Patienten aus Deutschland besteht keine allgemeine Quarantänepflicht 4. Muss man während der Übungen/innerhalb der Klinik die Maske tragen? Es besteht eine strikte Maskenpflicht innerhalb unserer Klinik. Das Tragen des von uns bereit gestellten Mund/Nasenschutzes besteht somit bei Verlassen des Zimmers. Lediglich im eigenen Patientenzimmer kann die Maske abgenommen werden. Da bei der Nahrungsaufnahme selbstverständlich der Mund-Nasenschutz abgenommen wird, ist der Schutz durch Trennschutzvorrichtungen an den Tischen gewährleistet. 5. Werden von der Klinik Masken für den Aufenthalt gestellt oder müssen die Patienten diese selbst mitbringen? Bei Anreise erhält jeder Patient eine FFP2-Maske, welcher er am ersten Tag in der Klinik tragen muss. Danach wird allen anwesenden Patienten ein einfachen Mund-Nasenschutz in regelmäßigen Abständen zur Verfügung gestellt. Der MNS wird immer mittwochs abends über die Postfächer in ausreichender Menge für eine Woche verteilt. Alle Patienten sind verpflichtet, diesen Mund-Nasenschutz zu tragen. 6. Kann das Elternteil, welches den Patienten bei der Anreise begleitet, mit auf das Patientenzimmer (zwecks Gepäck)? Während des Anreisetages darf lediglich ein Elternteil zwecks Gepäckverbringung mit auf das Patientenzimmer und zu den Aufnahmeuntersuchungen. 7. Schläft man immer noch zu zweit auf dem Zimmer oder nur noch alleine? Die bisherige Regelung wird hier beibehalten. Patienten unter 12 Jahren werden mit dem begleitenden Elternteil in einem Zimmer untergebracht, Patienten von 12-18 Jahren erhalten Doppelzimmer; Patienten über 18 Jahren erhalten Einzelbelegung. 8. Wie ist die Abstandsregelung mit dem Zimmernachbarn gestaltet? Im Zimmer ist die Abstandsreglung nicht einzuhalten, jedoch bitten wir um Beachtung der allgemein geltenden genannten Verhaltensregeln. Es sollten keine Gegenstände mit anderen Patienten geteilt werden. Insbesondere sind die Hygienevorgaben einzuhalten: - Händehygiene (mind. 30 Sekunden Händewaschen) - Husten in die Ellenbeuge und von anderen Personen weg - Zimmer häufiger lüften (15 Minuten) 9. Welche Behandlungen werden z. Zt. nicht bei uns angeboten? Trotz den aktuellen Umständen ist es uns gelungen, das Therapieangebot beinahe vollständig anzubieten bzw. sogar zu ergänzen durch Outdoor-Therapien. Dennoch behalten wir uns vor Therapien, gem. dem aktuellen Infektionsgeschehen anzupassen. Aktuell finden lediglich die Vorträge nicht statt. 10. Wie sind die Funktionsübungen geregelt? Auf dem Behandlungsplan der Patienten erscheint die Uhrzeit und die Halle in welcher die Funktionsübungen durchgeführt werden können. 11. Werden in der Therapie noch Atemreize gegeben? In der Therapie werden weiterhin Atemreize gegeben. 12. Darf man immer noch Klausuren/Tests/Arbeiten bei uns schreiben? Der Schulunterricht findet zunächst auf den Patientenzimmern statt. Die Lehrer entscheiden, wann wer bei welchen Fragen in die Klassenräume kommt. Unter Beachtung der Hygienemaßnahmen können auch Klausuren bei uns geschrieben werden. 13. Wie verhalte ich mich bei Erkältungssymptomen während des Aufenthaltes? Sollten Sie während Ihres Aufenthaltes Symptome einer Erkältungskrankheit (Husten, Schnupfen, Fieber, Halsschmerzen, Durchfall etc.) oder Verlust/Veränderung des Geruchs-/ Geschmackssinns entwickeln, bleiben Sie bitte auf Ihrem Zimmer bzw. begeben Sie sich in Ihr Zimmer und informieren von dort umgehend telefonisch den Pflegdienst über die 250 oder betätigen den Notruf. 14. Kann man noch in die Freizeiträume? Aufgrund der aktuellen Hygienevorschriften können wir die Freizeiträume nur eingeschränkt nutzen. Es besteht ein Aushang an jedem Freizeitraum, wie viele Personen sich max. zeitgleich in diesem aufhalten dürfen. 15. Welche Freizeitaktivitäten gibt es momentan? Organisierte Freizeitaktivitäten sind leider nur eingeschränkt möglich und werden durch entsprechende Aushänge bekannt gegeben. Besonders in der Freizeit ist es wichtig, daß Sie auf die strikte Einhaltung der allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln achten. Ausschlaggebend für die Einschränkungen des Alltagslebens sind die aktuellen politischen Regelungen und die Vorgaben des zuständigen Gesundheitsamtes. 16. Darf man noch in die Stadt? Wir empfehlen das Einkaufen in der Stadt auf das Nötigste zu reduzieren, größere Gruppenansammlungen (z.B. Warteschlange) zu meiden und Abstände einzuhalten. Gruppenausflüge in die Stadt sind nicht erwünscht; es sollten auch keine öffentlichen Verkehrsmittel genutzt werden. Der Abstand von mind. 1,5 Meter zu anderen Personen ist einzuhalten! Da sich diese Vorgaben tagesaktuell ändern können, behalten wir uns weitere Einschränkungen vor. 17. Wie ist die Besuchsregelung während der Woche und am Wochenende? Wir bitten die Besuche von Angehörigen auf ein Minimum zu reduzieren. Nicht vermeidbare Besuche müssen außerhalb der Klinik organisiert werden, da dies aktuell innerhalb der Klinik nicht möglich ist. 18. Darf man über das Wochenende zu den Eltern nach Hause fahren? Es besteht ein striktes Verbot an den Wochenenden nach Hause zu fahren, welches unabhängig von der Pandemie bereits schon immer gilt.

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