Asklepios Klinik im Städtedreieck informiert: Ab 5. Oktober je Patient ein Besucher pro Tag für eine Stunde

Besuchszeiten täglich von 10 bis 17:30 Uhr / Registrierung am Haupteingang

Asklepios Klinik im Städtedreieck
© Bernhard Krebs

BURGLENGENFELD. „Der bisherige Weg in der Pandemie hat uns gezeigt, dass höchste Vorsicht ein entscheidendes Mittel ist, die Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen und die Sicherheit der Menschen höchstmöglich zu gewährleisten“, unterstreicht Klinik-Geschäftsführer Andreas Neumann. Angesichts der steigenden Infektionszahlen in Deutschland und der besonders hohen Sicherheitsansprüche an Krankenhäuser habe deshalb die zu Beginn der Pandemie ins Leben gerufene „Task Force“ der Asklepios Klinik im Städtedreieck nun beschlossen, zur Regelung „Ein Besucher pro Patient pro Tag“ zurückzukehren.

Diese gilt ab Montag, 5. Oktober, gleich bleiben jedoch die Besuchszeiten von täglich 10.00 Uhr bis 17.30 Uhr. Neumann weist darauf hin, dass es zwar keinen aktuellen Covid-19-Fall im Burglengenfelder Krankenhaus gebe und die Zahlen im Landkreis weit unter dem Landesdurchschnitt seien, man „aber zur Sicherheit der Patienten, anderer Besucher sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Krankenhaus überzeugt dem Gebot ‚früher statt später‘ folgt. Wir sind weiterhin in Burglengenfeld für die Einhaltung der strengen Hygienerichtlinien verantwortlich“.

Eigenen Mund-Nasen-Schutz mitbringen!

Ferner gilt nach wie vor: Besucher müssen sich registrieren, den Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten und einen eigenen Mund-Nasenschutz mitbringen, der während des gesamten Aufenthalts (ebenso wie die Patienten) getragen werden muss. Besucher mit Erkältungssymptomen (Husten, Schnupfen, Durchfall, Fieber etc.) sollen der Klinik ausdrücklich fernbleiben und werden nicht eingelassen. An derartigen Symptomen erkrankte Personen können natürlich als Patienten die Notaufnahme der Klinik aufsuchen.

Der Zugang zur Klinik ist ausschließlich über den Haupteingang möglich, wo sich die Besucher entsprechend der Vorgaben der Behörden registrieren lassen und ihre Kontaktdaten eintragen müssen. Beim Betreten und Verlassen des Krankenhauses sowie der Patientenzimmer werden die Besucher gebeten, sich die Hände zu desinfizieren.

Im Gegensatz zum Mund-Nasen-Schutz ist das Tragen von FFP-Masken mit Ausatemventil nicht gestattet, da diese keinen ausreichenden Schutz für andere Personen gewährleisten.

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