AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, soweit nichts anderes vereinbart ist, für die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Institut für Notfallmedizin der Asklepios Kliniken Hamburg GmbH („IfN“) und den Kursteilnehmern des gewählten Kurses oder dem Auftraggeber einer Fortbildungsveranstaltung.

 

§ 2 Vertragsschluss

1. Die Anmeldung zur Teilnahme an einem der Kurse des IfN oder die Bestätigung eines Veranstaltungsangebots ist schriftlich per Brief, per Email oder per Telefax an die Adresse des IfN vorzunehmen. Die Kursanmeldung ist verbindlich zu den von dem IfN angegebenen Konditionen. Der Angemeldete/Auftraggeber einer Fortbildungsveranstaltung erklärt mit seiner Anmeldung/Bestätigung eines Kursangebotes, dass er von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen Kenntnis genommen hat.

2. Das IfN behält sich vor, Anmeldungen/Veranstaltungen abzulehnen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Kursteilnahme oder Durchführung einer Fortbildungsveranstaltung. Nach Bearbeitung der Kursanmeldung/der Bestätigung eines Veranstaltungsangebots wird dem Angemeldeten/dem Auftraggeber eine Anmeldebestätigung/Bestätigung der Kursdurchführung zugesandt. Ein Vertrag kommt erst mit Zugang der Bestätigung beim Angemeldeten/Auftraggeber zustande. Bei Mitarbeitern der Asklepios Kliniken Hamburg GmbH werden die Gebühren zwischenbetrieblich verrechnet, wenn der Budgetverantwortliche auf dem Anmeldeformular unterschrieben hat.

3. Für einzelne Kurse ist die Teilnehmerzahl aus qualitativen Gründen begrenzt. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Sollte eine Teilnahme wegen Überbelegung nicht möglich sein, erhält der Anmeldende eine entsprechende Benachrichtigung. Ggfs. wird dem nicht berücksichtigten Teilnehmer die Aufnahme in eine Warteliste angeboten.

 

§ 3 Zahlungsbedingungen

1. Das Entgelt für die Leistungen richtet sich nach den in der Veranstaltungsankündigung/dem Veranstaltungsangebot angegebenen Preisen.

2. Der Kursteilnehmer/Auftraggeber hat das angegebene Kursentgelt zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit der Kurs der Umsatzsteuerpflicht unterliegt, spätestens zehn Tage nach Rechnungsdatum, in jedem Fall bis sieben Tage vor Beginn des Kurses, ohne Abzug unter Angabe der         Rechnungsnummer, auf das auf der Rechnung angegebene Konto zu     überweisen. Ist das Kursentgelt bis zum ersten Veranstaltungstag nicht auf dem angegebenen Konto eingegangen, ist eine Teilnahme am Kurs/Kursdurchführung nicht möglich.

3. Kosten für Teilnehmerunterlagen sind in der Regel mit dem Entgelt         abgegolten, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich ausgewiesen wird. Die Verpflegung der Kursteilnehmer wird von dem IfN nur dann übernommen, wenn dies in dem betreffenden Kursangebot vorher ausdrücklich mit angeboten wurde. Der Teilnehmer erhält ferner eine schriftliche Teilnahmebestätigung.

4. Sonstige Kosten im Zusammenhang mit der Veranstaltung (z.B. Übernachtungskosten, Fahrtkosen) hat der Teilnehmer selbst zu tragen.

 

§ 4 Rücktritt und Kündigung

1. Der Kursteilnehmer/Auftraggeber kann unter folgenden Bedingungen von dem Vertrag zurücktreten:

a. Geht die Rücktrittserklärung dem IfN 28 Kalendertage oder früher vor dem Veranstaltungstermin zu, wird eine Bearbeitungsgebühr von  25,-- EUR  fällig.

b. Geht die Rücktrittserklärung dem IfN zwischen dem 27. Kalendertag und dem 15. Kalendertag vor Veranstaltungsbeginn zu, wird 50% der Teilnahmegebühr fällig.

c. Geht die Rücktrittserklärung später zu, wird die gesamte Teilnahmegebühr erhoben.

Bereits entrichtete Kursgebühren werden dem Kursteilnehmer entsprechend zurückerstattet.

2. Die Verpflichtung zur Zahlung des Entgelts trotz Nichtteilnahme entfällt, wenn vom Teilnehmenden für die betreffende Veranstaltung ein          Ersatzteilnehmer gemeldet wird. Bei Teilnahme eines Ersatzteilnehmers entsteht die o.g. Bearbeitungsgebühr. Eine eigene Anmeldung des Ersatzteilnehmers ist erforderlich. Ein teilweiser Rücktritt von einem Kurs sowie eine teilweise Ersatzteilnahme sind nicht möglich.             

3. Bei Nichtantreten oder Abbruch eines Kurses durch den Teilnehmer besteht kein Recht auf Rückerstattung gezahlter Kursentgelte.

 

§ 5 Änderungen des Kursprogramms

1. Das IfN behält sich vor, bei zu geringer Teilnehmerzahl oder aus anderen dringenden Gründen (z.B. Ausfall eines Dozenten, Hotelschließung oder höhere Gewalt etc.), Kurse abzusagen. Im Falle einer zu geringen Teilnehmerzahl erfolgt die Absage des Kurses nicht später als zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung.  Muss ein Seminar abgesagt werden, wird die bezahlte Teilnahmegebühr umgehend erstattet. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Aufwendungsersatz (z.B. Stornogebühren für gebuchte Anreise oder Hotel),    bestehen nicht.

2. Notwendige Programmänderungen – soweit der Gesamtcharakter der Veranstaltung dadurch gewahrt wird- behält sich das IfN ebenfalls vor. Insbesondere ist das IfN berechtigt, in begründeten Fällen die Kurse von anderen, als den angegebenen Kursleitungen durchführen zu lassen, den Veranstaltungsablauf unwesentlich zu ändern oder den Veranstaltungsort zumutbar zu verlegen. Der Kursteilnehmende/Auftraggeber ist in diesen Fällen weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung des Entgeltes berechtigt.

3. In allen Fällen einer Absage aus dringenden Gründen sowie in Fällen notwendiger Änderungen des Programms wird das IfN die Teilnehmer so rechtzeitig wie möglich informieren.

 

§ 6 Kursmaterialien

Die vom IfN den Kursteilnehmern zur Verfügung gestellten oder überlassenen Unterlagen sowie ggfs. Software sind ausschließlich für den eigenen Gebrauch des Kursteilnehmers bestimmt und dürfen ohne vorheriger schriftlicher Genehmigung durch das IfN weder reproduziert, noch unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zur öffentlichen Wiedergabe verwendet werden. Bei Zuwiderhandlungen ist durch den Kursteilnehmer Schadensersatz zu leisten.

 

§ 7 Gewährleistung

Für die in den Kursen vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten sowie deren wirtschaftliche Verwertbarkeit wird keine Gewähr übernommen.

 

§ 8 Haftung

Schadensersatzansprüche des Kursteilnehmers/des Auftraggebers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind, soweit rechtlich zulässig, ausgeschlossen. Sofern ein Haftungsausschluss rechtlich nicht zulässig ist, beschränkt sich die Haftung jedoch auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen des IfN.

 

§ 9 Ausschluss von der Kursteilnahme

In besonderen Fällen, z. B. Zahlungsverzug, erhebliche Störung des Unterrichts und des Betriebsablaufes ist das IfN berechtigt, Kursteilnehmer von der weiteren Teilnahme an den Kursen auszuschließen. Im Fall eines Ausschlusses von der Kursteilnahme ist eine Zurückerstattung der Kursgebühren ausgeschlossen.

 

§ 10 Aufzeichnungen und Datenschutz

1. Zur Kursanmeldung sind korrekte Adressdaten anzugeben. Die personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt und unter Einhaltung des Datenschutzrechts in dem für die Anbahnung, Durchführung und Abwicklung des Vertrages erforderlichen Umfang vom IfN erhoben, verarbeitet, gespeichert und genutzt. Darüber hinaus werden die Daten genutzt, um den Teilnehmer über Veranstaltungen des IfN zu informieren.

2. Der Kursteilnehmer stimmt mit der verbindlichen Kursanmeldung der Speicherung und der, wie in vorstehendem Absatz bezeichneten, Nutzung seiner persönlichen Daten zu. Die Zustimmung kann jederzeit gegenüber dem IfN widerrufen werden.

3. Eine ggf. erforderliche Weitergabe an angeschlossene Institute erfolgt nur mit vorheriger schriftlicher Einwilligung des Kursteilnehmers.

 

§ 11 Sonstige Bestimmungen

1. Soweit rechtlich zulässig, wird als Erfüllungsort und Gerichtstand Hamburg     vereinbart.

2. Nebenabreden sollen schriftlich vereinbart werden.

3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

4. Für den Fall, dass Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden sollten, wird deren Wirksamkeit im Übrigen hiervon nicht berührt. Eine unwirksame Klausel oder Teilklausel ist durch eine Regelung zu ersetzen, die der unwirksamen Bestimmung inhaltlich am nächsten kommt.

Stand 14.12.2020

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