Zuzahlung und Kostenübernahme

Sie können als Versicherter einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung, als Beihilfeberechtigter oder als Selbstzahler zu uns kommen.

Gesetzlich versicherte Patient:innen

Alle Mitglieder einer gesetzlichen Krankenversicherung brauchen sich in der Regel um die finanzielle Seite des Aufenthalts in unserer Klinik nicht zu sorgen. Sobald uns die Kostenübernahmeerklärung der Krankenkasse vorliegt, sind damit die Kosten für allgemeine Krankenhausleistungen abgedeckt.

Sollte die Krankenkasse ab einem bestimmten Zeitpunkt aus bestimmten Gründen die Kosten für den Krankenhausaufenthalt nicht mehr übernehmen, so informieren unsere Mitarbeiter:innen aus dem Patientenmanagement die Angehörigen / Betreuer:innen sofort und umfassend darüber.

Gesetzlich Versicherte sind auf Basis des § 39 Abs. 4 SGB V zu einer Zuzahlung von 10 Euro pro Tag für höchstens 28 Tage pro Kalenderjahr verpflichtet. Zum Ende des Aufenthaltes in unserer Klinik erstellen wir eine Rechnung über diese Zuzahlung.

Wir verrechnen den Zuzahlungsbetrag dann direkt mit der Krankenkasse. Die Quittung über den von Ihnen entrichteten Zuzahlungsbetrag sollte sorgfältig aufbewahrt werden.

Bei einem nochmaligen Krankenhausaufenthalt im gleichen Kalenderjahr besteht nur dann noch eine Zuzahlungspflicht, wenn der Höchstbetrag beim vorhergehenden Krankenhausaufenthalt nicht erreicht wurde.

Eine Zuzahlungspflicht entfällt bei Patient:innen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, bei Wehrdienstleistenden und bei einem Krankenhausaufenthalt auf Grund von Berufsunfällen bzw. auch dann, wenn unserer Klinik ein Befreiungsausweis vorliegt.

Privat Versicherte und Beihilfeberechtigte Patient:innen

Allgemeine Krankenhausleistungen rechnen wir für privat versicherte Patient:innen direkt mit dem privaten Krankenversicherungsunternehmen ab.

Als beihilfeberechtigte:r Patient:in stellen wir Ihnen eine Selbstzahlerrechnung. Nachdem Sie diese Rechnung von uns erhalten haben, reichen Sie sie bitte bei Ihrer Beihilfestelle ein.

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