Welttag der Organspende am 1. Juni: Expertin der Asklepios Stadtklinik im Interview

Das Jahr 2019 ist ein besonderes Jahr für die Organspende und Transplantation in Deutschland. Vor kurzem ist das neue Gesetz zur Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende in Kraft getreten. Anlässlich des Welttages der Or-ganspende am 1. Juni 2019 beantwortet Andrea Meinrath, Oberärztin der Anästhesie und Intensivmedizin und Transplantationsbeauftragte der Asklepios Stadtklinik Bad Tölz im Kurzinterview die wichtigsten Fragen zum Thema Organspende.

 

Welche Voraussetzungen gelten für eine Organspende?

Andrea Meinrath: „Der Verstorbene muss entweder zu Lebzeiten in die Organspende einwilligen, oder seine Angehörigen stimmen zu. Außerdem muss von zwei unabhängigen Untersuchern der irreversible Hirnfunktionsausfall (Hirntod) festgestellt werden."

 

 

Wer kann Organe spenden?

Andrea Meinrath: „Bis zum 14. Lebensjahr entscheiden die Eltern über eine Organspende ihrer Kinder. Jugendliche ab dem vollendeten 16. Lebensjahr können ohne Zustimmung der Eltern oder Erziehungsberechtigten selbst entscheiden, ob sie Organspender werden.“

 

Welche Organe können gespendet werden?

Andrea Meinrath: „Das sind Nieren, Leber, Herz, Lunge, Bauchspeicheldrüse und Dünndarm. Außerdem lassen sich Gewebe wie zum Beispiel Hornhaut oder Knochen verpflanzen. Auf der Rückseite des Ausweises können Besitzer die Organe auflisten, die sie spenden wollen. Sie können auch bestimmte Organe von der Spende ausschließen."

 

Gibt es medizinische Ausschlussgründe?

Andrea Meinrath: „Das wird von Fall zu Fall betrachtet. Zum Beispiel eine Tuberkuloseerkrankung oder bestimmte Krebserkrankungen. Diese sollten Organspender daher auf dem Ausweis unter "Anmerkungen/ Besondere Hinweise" eintragen.

 

Was ist, wenn ich nicht oder nicht mehr spenden will?

Andrea Meinrath: „Der Ausweis lässt sich auch nutzen, um der Organspende ausdrücklich zu widersprechen. Außer auf dem Ausweis sind die Informationen nirgendwo hinterlegt oder gespeichert. Wer seine Meinung ändert, kann den Ausweis also einfach vernichten und einen neuen ausfüllen. Hat man eine Patientenverfügung, muss diese auch angepasst werden."

Wo bekomme ich einen Organspende Ausweis?

Andrea Meinrath: „Einen Organspende Ausweis bekommen Sie bei Krankenkassen. Man kann auch aus dem Netz herunterladen oder kostenfrei bestellen, zum Beispiel bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung unter: www.bzga.de/infomaterialien/organspende/organspendeausweise/

 

Seite teilen: