Zuzahlung und Kostenübernahme

Sie können als Versicherter einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung, als Beihilfeberechtigter oder als Selbstzahler zu uns kommen.

Wir sind verpflichtet für die Krankenkassen von gesetzlich versicherten Patienten den Eigenanteil für den stationären Krankenhausaufenthalt einzuziehen. Während eines Kalenderjahres zahlt ein Patient 10 Euro pro Tag für maximal 28 Tage. Aufnahme- und Entlassungstag gelten dabei jeweils als voller Tag. Sie können den Betrag in unserer Kasse im Haus 53(Erdgeschoss) bar oder per EC-Karte einzahlen. Im Kalenderjahr bereits geleistete Zuzahlungen werden berücksichtigt.

Die Zuzahlungspflicht besteht nicht bei:

  • Patienten bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
  • Privat versicherten Patienten
  • Patienten, die von der Zuzahlung befreit sind
  • Vor- und nachstationärer sowie teilstationärer Behandlung
  • Berufsgenossenschaftlicher Heilbehandlung
  • Behandlung wegen anerkannter Schädigungsfolgen für Leistungsempfänger nach BVG (Kriegs- und Wehrdienstbeschädigung)
  • Patienten, die bereits eine Zuzahlung für 28 Tage Krankenhausaufenthalt im laufenden Jahr geleistet haben

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