Stationsäquivalente Behandlung (StäB) im Alter

Die stationsäquivalente Behandlung (StäB) ist eine aufsuchende, zeitlich begrenzte
Psychiatrische Behandlung durch ein multiprofessionelles Team im häuslichen Umfeld der Patientin/des Patienten. Dies gilt auch für Patientinnen und Patienten, die im Betreuten Wohnen oder im Pflegeheim zu Hause sind.

Voraussetzungen für eine StäB- Behandlung

  • Psychiatrische Erkrankung
  • Indikation einer stationären Behandlung (die Krankenhausbedürftigkeit besteht während der gesamten Behandlungsdauer)
  • Freiwilligkeit des Patienten
  • Zustimmung der (volljährigen) im Haushalt lebenden Personen
  • Im Falle einer Wohngemeinschaft ist das Einverständnis des Mitbewohners,
    im Falle eines Pflegeheimes das der Einrichtung einzuholen
  • Eignung des häuslichen Umfeldes (Betreutes Wohnen, Pflegeheim)
  • Keine akute Fremd- oder Selbstgefährdung

Aufnahme-/Terminmanagement

Die Indikation für eine Aufnahme oder eine Verlegung in die StäB- Behandlung wird vom behandelnden Arzt geprüft.

 

          Vorgespräch

  • Die Patientin/der Patient wird vom Facharzt über die Weiterbehandlung in die StäB-Behandlung informiert und führt eine Prüfung der Eignung für StäB durch

    Aufnahme
  • Die pflegerische Aufnahme erfolgt durch die MitarbeiterInnen des StäB-Pflegeteams
  • Die ärztliche Diagnostik wird auf den Stationen der Gerontopsychiatrie durchgeführt
  • Facharztkontakt muss spätestens am Folgetag der Aufnahme stattfinden
     
    Terminmanagement:
  • Das Terminmanagment erfolgt durch das StäB-Büro
    ð erhöhter Kontakt mit potenziellen Patientinnen bzw. Patienten
    ð Koordinierung der Termine mit dem Facharzt für das Vorgespräch

Telefonische Erreichbarkeit/Notfallnummern

( Zentrale Aufnahme (ZAP) 03381- 782002 oder

( Stat. G1                                  03381- 782341

 

( StäB- Team                            03381- 781812 oder 0160/ 96905508

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