Stationsäquivalente Behandlung (StäB) im Alter
Die stationsäquivalente Behandlung (StäB) ist eine aufsuchende, zeitlich begrenzte
Psychiatrische Behandlung durch ein multiprofessionelles Team im häuslichen Umfeld der Patientin/des Patienten. Dies gilt auch für Patientinnen und Patienten, die im Betreuten Wohnen oder im Pflegeheim zu Hause sind.
Voraussetzungen für eine StäB- Behandlung
- Psychiatrische Erkrankung
- Indikation einer stationären Behandlung (die Krankenhausbedürftigkeit besteht während der gesamten Behandlungsdauer)
- Freiwilligkeit des Patienten
- Zustimmung der (volljährigen) im Haushalt lebenden Personen
- Im Falle einer Wohngemeinschaft ist das Einverständnis des Mitbewohners,
im Falle eines Pflegeheimes das der Einrichtung einzuholen - Eignung des häuslichen Umfeldes (Betreutes Wohnen, Pflegeheim)
- Keine akute Fremd- oder Selbstgefährdung
Aufnahme-/Terminmanagement
Die Indikation für eine Aufnahme oder eine Verlegung in die StäB- Behandlung wird vom behandelnden Arzt geprüft.
Vorgespräch
- Die Patientin/der Patient wird vom Facharzt über die Weiterbehandlung in die StäB-Behandlung informiert und führt eine Prüfung der Eignung für StäB durch
Aufnahme - Die pflegerische Aufnahme erfolgt durch die MitarbeiterInnen des StäB-Pflegeteams
- Die ärztliche Diagnostik wird auf den Stationen der Gerontopsychiatrie durchgeführt
- Facharztkontakt muss spätestens am Folgetag der Aufnahme stattfinden
Terminmanagement: - Das Terminmanagment erfolgt durch das StäB-Büro
ð erhöhter Kontakt mit potenziellen Patientinnen bzw. Patienten
ð Koordinierung der Termine mit dem Facharzt für das Vorgespräch
Telefonische Erreichbarkeit/Notfallnummern
( Zentrale Aufnahme (ZAP) 03381- 782002 oder
( Stat. G1 03381- 782341
( StäB- Team 03381- 781812 oder 0160/ 96905508