Psychiatrisch psychotherapeutische und soziotherapeutische Nachsorge

Die Klinik für Forensische Psychiatrie betreibt eine Nachsorgeambulanz, in der jene Patienten aufgenommen werden, deren stationäre Behandlung erfolgreich verlief, die durch die zuständige Strafvollstreckungskammer (Gericht) bedingt (zur Bewährung) entlassen wurden. Da die Patienten oftmals über mehrere Jahre stationär untergebracht waren, liegt ein Hauptaugenmerk der ambulanten Betreuung darin, ihre Reintegration in das soziale Umfeld zu begleiten. Des Weiteren wird ihre psychische Grunderkrankung medikamentös und psychotherapeutisch behandelt, die sozialen Kompetenzen des Einzelnen beobachtet. Die Sprechstunde der Ambulanz erfolgt in Form empfangener und aufsuchender Tätigkeit. Dadurch werden Akteure des sozialen Netzwerkes der Patienten versucht intensiv mit einzubeziehen, insbesondere Gefährdungsmomente, die ein mögliches deliktisches Handeln des Einzelnen zur Folge haben könnte, analysiert und versucht zu entschärfen.

In der Ambulanz arbeiten Mitarbeiter aus unterschiedlichen Berufsgruppen, so aus dem Pflege- und Erziehungsdienst, dem psychologischen Dienst sowie Sozialarbeiter sowie Ärzte. Die Ambulanz berichtet regelmäßig gegenüber der Führungsaufsichtsstelle, der Bewährungshilfe und führt Fallkonferenzen mit den Beteiligten des Sozialen Netzwerkes einzelner Patienten durch.

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