So beantragen Sie Ihre Rehabilitation

Sie haben ein Recht auf Rehabilitation

Was viele nicht wissen: Sie haben ein Recht auf Rehabilitation. Gemäß § 4 des Sozialgesetzbuchs I stehen Ihnen notwendige Maßnahmen zum Schutz, zur Erhaltung, zur Besserung und zur Wiederherstellung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit sowie zur wirtschaftlichen Sicherung bei Krankheit und Minderung der Erwerbsfähigkeit zu, wenn Sie in der Sozialversicherung versichert sind.

Wie unterscheiden sich Rehabilitation und Anschlussheilbehandlung?

Anschlussheilbehandlung (AHB)

Etwas anders ist der Ablauf bei einer Anschlussheilbehandlung. Wie der Name schon andeutet, schließt sich diese direkt an einen Krankenhausaufenthalt an. Bei vielen Erkrankungen ist es empfehlenswert, nach der Akutbehandlung eine Anschlussheilbehandlung (AHB) oder Anschlussrehabilitation (AR) in Anspruch zu nehmen. Eine AHB ist bei onkologischen Erkrankungen nach Operation, Chemo- oder Strahlentherapie möglich. Diese Rehabilitation nach der Behandlung hilft Ihnen, schneller wieder auf die Beine zu kommen oder sich im Alltag schnell wieder wohl zu fühlen. Die Antragsstellung übernimmt der Sozialdienst der Klinik, der Onkologe oder Radiologe.

Als Patient können Sie Ihre Wünsche äußern, in welcher Rehabilitationsklinik Sie gerne therapiert werden möchten. Die Kostenträger versuchen, diesen so weit wie möglich nachzukommen.

Rehabilitation

In der Regel empfiehlt Ihr behandelnder Arzt aus der Klinik oder der niedergelassene Arzt eine Rehabilitationsmaßnahme. Er bestätigt mit einem Attest oder entsprechenden Formular, dass eine Reha bei Ihrem Krankheitsbild unbedingt notwendig ist. Mit dieser Bescheinigung  und einem Antragsformular, das Sie bei den Rentenversicherungen, Krankenkassen oder Versicherungsämtern erhalten, beantragen Sie ein Heilverfahren beim zuständigen Kostenträger, also wiederum der Rentenversicherung, Krankenkasse  etc. Der entscheidet dann, ob die Reha-Maßnahme bewilligt wird oder nicht. Rehabilitationsmaßnahmen werden stationär oder ambulant durchgeführt.

Bis zum Ablauf eines Jahres nach der abgeschlossenen Erstbehandlung können Leistungen zur onkologischen Rehabilitation in Anspruch genommen werden. Wenn erhebliche Funktionsstörungen vorliegen, kann eine Rehabilitation auch bis zum Auflauf von zwei Jahren nach der Erstbehandlung stattfinden.

Wahlrecht

Sie haben die Möglichkeit, eine Reha-Klinik auszusuchen, die ganz Ihren Erwartungen entspricht. Im Sozialgesetzbuch IX (§8) ist eindeutig geregelt, dass der Kostenträger Ihren Wünschen entsprechen muss, solange diese berechtigt sind. Schon beim Antrag Ihrer Rehabilitation oder AHB können Sie eine Wunschklinik angeben. Lehnt der Kostenträger Ihren Wunsch ab, muss er die Absage nachhaltig begründen.

Bescheid und Widerspruch

Der zuständige Kostenträger prüft Ihren Antrag sozialmedizinisch sowie versicherungsrechtlich und gibt Ihnen danach Bescheid. Wird Ihr Antrag bewilligt, steht dem Beginn der Reha-Maßnahme nichts mehr im Weg.

Es gibt allerdings auch Gründe, den Antrag abzulehnen. Dazu zählen zum Beispiel eine geringe Erfolgsaussicht oder wenn Sie als nicht rehabilitationsbedürftig (Teilnahme am gesellschaftlichen Leben ist nicht beeinträchtigt), rehabilitationsfähig (Ihre Verfassung lässt eine Teilnahme an Maßnahmen nicht zu), oder akut behandlungsbedürftig eingestuft werden.

Gegen die Ablehnung Ihrer Reha können Sie einen Monat lang Widerspruch einlegen. Die Empfehlung lautet: Machen Sie von Ihrem Recht Gebrauch. Oft wird die Rehabilitation nach einem Widerspruch doch noch genehmigt.

Wer übernimmt die Kosten?

Die Kosten übernehmen in der Regel nach Bewilligung des Antrags die Renten- oder Krankenversicherung. Allerdings müssen Sie bei fast allen Reha-Maßnahmen eine Zuzahlung von 10 Euro pro Tag leisten. Bei einer AHB oder AR werden Ihre bereits im Krankenhaus bezahlten Zuzahlungen angerechnet. Unter Umständen können Sie von der Zuzahlung ganz oder teilweise befreit werden. Nähere Auskünfte dazu erteilen Kranken- und Rentenversicherung.

Begleitperson

Wir verstehen, dass Sie einen längeren Rehaaufenthalt nicht gerne alleine verbringen möchten. Deshalb kann Sie eine Ihnen nahestehende Person auf eigene Kosten für einige Tage oder auch für die ganze Zeit der Reha begleiten. Alle wichtigen Infos dazu erhalten Sie bei unserer Patientenaufnahme.

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