Liebe Angehörige & Besucher,

Vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklung der Corona-Infektionen im Bundesgebiet müssen wir leider ab dem 02. November 2020 ein Besuchsverbot aussprechen. Kontakte und die damit verbundene potentielle Verbreitung des Corona-Virus sollen so bestmöglich eingeschränkt werden.

Die folgenden Gruppen sind von dem Besuchsverbot ausgenommen:

  • Palliative Patienten
  • Eltern von Kindern
  • Väter von neugeborenen Kindern
  • Weitere Härtefälle

Bleiben Sie gesund!

Ihr Asklepios-Team

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Zuzahlung und Kostenübernahme

Sie können als Versicherter der Rentenversicherung, einer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse und als Selbstzahler zu uns kommen. Die Klinik ist beihilfeberechtigt.

Kostenübernahme

Die Kosten für eine Rehabilitation oder Anschlussheilbehandlung übernehmen in der Regel nach Bewilligung des Antrags die Renten- oder Krankenversicherung. Allerdings müssen Sie bei fast allen Reha-Maßnahmen eine Zuzahlung von 10 Euro pro Tag leisten. Unter Umständen können Sie von der Zuzahlung ganz oder teilweise befreit werden. Nähere Auskunft erhalten Sie beim zuständigen Kostenträger.

Zuzahlung

Wenn die Krankenkasse als zuständiger Kostenträger die gesetzlich festgeschriebene Zuzahlung von uns verlangt, sind wir verpflichtet, diese von ihnen einzufordern. Sollten Sie im laufenden Kalenderjahr bereits eine Zuzahlung geleistet haben oder von der Zuzahlung befreit sein, teilen Sie dies bitte den Mitarbeiterinnen an der Rezeption mit.

Ist die Rentenversicherung der zuständige Kostenträger fordern wir keine Zuzahlung von Ihnen. Der Rentenversicherungsträger rechnet nach dem Rehaaufenthalt die Zuzahlung direkt mit Ihnen ab.

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