Besuchsregelung: Stand Februar 2022

Voraussetzung für alle Besucher:innen: Impf- / Genesenen-Nachweis UND Negativ-Test

  • Zum Schutz unserer Patient:innen und Mitarbeiter:innen können wir derzeit nur Besucher:innen zulassen, die eine vollständige Impfung gegen das Corona-Virus vorweisen können.
  • Dies trifft auf Personen zu, die mindestens zweimal geimpft oder genesen (ab Tag 28 bis Tag 90 nach pos. PCR) und mindestens einmalig geboostert sind.
  • ZUSÄTZLICH ist ein aktueller negativer Antigen-Test einer offiziellen Teststelle (nicht älter als 24 Stunden) zwingend erforderlich. Eine Booster-Impfung gilt NICHT als Ersatz für einen Negativ-Test! Der Nachweis von einem offiziellen Testzentrum ist am Eingang vorzuzeigen – ohne entsprechenden Nachweis ist kein Zutritt möglich!  
  • Die Testpflicht gilt auch für Kinder jeden Alters.
  • Eine Testung vor Ort kann im MEDILYS Testzentrum erfolgen - bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin unter diesem Link.

1 Tag – 1 Patient – 1 feste:r Besucher:in – 1 Stunde

  • Patient:innen dürfen pro Tag für eine Stunde Besuch von einer Person empfangen
  • Während des Klinikaufenthaltes ist ein/e feste/r, registrierter Besucher:in zugelassen
  • ein minderjähriges Kind bis 14 Jahre darf eine:n Besucher:in begleiten, ohne bei der 1-1-1-Regel gezählt zu werden. Für alle Kinder muss - unabhängig vom Alter - ein Nachweis über einen negativen Antigen-Schnelltest erbracht werden
  • Besucherinnen und Besucher müssen eine FFP2-Maske tragen

Seite teilen: