Zuzahlung und Kostenübernahme

Sie können als Versicherter einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung, als Beihilfeberechtigter oder als Selbstzahler zu uns kommen.

Gesetzlich versicherte Patienten

Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung brauchen Sie sich in der Regel um die finanzielle Seite des Aufenthalts in unserer Klinik nicht zu sorgen. Sobald unserer Verwaltung die Kostenübernahmeerklärung Ihrer Krankenkasse vorliegt, sind damit die Kosten für allgemeine Krankenhausleistungen abgedeckt.

Sollte Ihre Krankenkasse ab einem bestimmten Zeitpunkt aus bestimmten Gründen die Kosten für Ihren Krankenhausaufenthalt nicht mehr übernehmen, so informieren die Mitarbeiter unserer Zentralen Patientenverwaltung Sie sofort und umfassend darüber.

Sind Sie gesetzlich versichert, sind Sie auf Basis des § 39 Abs. 4 SGB V zu einer Zuzahlung von 10 Euro pro Tag für höchstens 28 Tage pro Kalenderjahr verpflichtet. Wir bitten Sie, den Betrag nach Erhalt der Rechnung zu überweisen.

Wir verrechnen den Zuzahlungsbetrag dann direkt mit Ihrer Krankenkasse. Die Quittung über den von Ihnen entrichteten Zuzahlungsbetrag sollten Sie sorgfältig aufbewahren.

Bei einem nochmaligen Krankenhausaufenthalt im gleichen Kalenderjahr besteht nur dann noch eine Zuzahlungspflicht, wenn der Höchstbetrag bei Ihrem vorhergehenden Krankenhausaufenthalt nicht erreicht wurde.

Eine Zuzahlungspflicht entfällt bei Patienten bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, bei Wehrdienstleistenden und bei einem Krankenhausaufenthalt auf Grund von Berufsunfällen bzw. auch dann, wenn unserer Klinik ein Befreiungsausweis vorliegt.

Gesetzlich versicherte Patientinnen unserer Geburtshilfe

Entbindungen werden nicht als Krankenhausbehandlungen gewertet, weshalb der Entbindungsaufenthalt - also der stationäre Aufenthalt, in dem das Kind geboren wird - grundsätzlich von der Zuzahlung befreit ist.

Privat Versicherte und Beihilfeberechtigte Patienten

Allgemeine Krankenhausleistungen sowie die Wahlleistungen für ein 1 bzw. 2-Bettzimmer rechnen wir für privat versicherte Patienten bzw. gesetzlich versicherte Patienten mit einer Zusatzversicherung bei einem privaten Versicherungsunternehmen direkt mit dem privaten Krankenversicherungsunternehmen ab, wenn Sie dieses wünschen.

Die Abrechnung der Wahlleistungen für die ärztliche Leistung durch den Chefarzt / leitenden Arzt erfolgt in den Harzkliniken weitgehend durch eine Privatverrechnungsstelle, für deren Übermittlung die Zustimmung in der Wahlleistungsvereinbarung durch Unterschrift erfolgt. Wenn Sie im Anschluss an Ihren Krankenhausaufenthalt für diese Leistungen die Abrechnung durch die Privatverrechnungsstelle erhalten, reichen Sie diese bitte unmittelbar nach Rechnungserhalt bei Ihrem privaten Versicherungsunternehmen / Ihrer Beihilfestelle zur Erstattung ein. In der Regel erfolgt die Erstattung an Sie innerhalb des Zahlungsziels der Privatverrechnungsstelle und Sie können den Betrag dann fristgerecht überweisen.

Wir beraten Sie

Bei Fragen zur Abrechnung von Zusatzleistungen steht Ihnen unser Aufnahmemanagement gerne zur Verfügung.

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