Sicherheitsbeauftragte (Kompaktseminar)

Sie sollen in Ihrem Unternehmen als Sicherheitsbeauftragter tätig sein und wissen nicht welche Aufgaben und Verantwortung diese Rolle mit sich bringt? Wir vermitteln in unserem Kompaktseminar für Sicherheitsbeauftragte Aufgaben, Funktionen sowie Verantwortung von Sicherheitsbeauftragten.

Bild: Gruppenarbeit bei einem Seminar für Sicherheitsbeauftragte.
Gruppenarbeit bei einem Seminar für Sicherheitsbeauftragte © Z.A.G.

In Unternehmen mit regelmäßig mehr als zwanzig Beschäftigten hat der Unternehmer, gemäß SGB VII §22, Sicherheitsbeauftragte zu bestellen. Entsprechende Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) ergänzen diese Forderung. Die Anzahl der Sicherheitsbeauftragten richtet sich nach den bestehenden Unfall- und Gesundheitsgefahren, der zeitlichen, räumlichen und fachlichen Nähe im Unternehmen.

Sicherheitsbeauftragte unterstützen ehrenamtlich Sie als Unternehmer oder Ihre Vertretung bei der Durchführung von Arbeitsschutz-Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten in seinem Arbeitsbereich. Daher sind die Sicherheitsbeauftragten eine wichtige Schnittstelle für alle Akteure im Arbeitsschutz. Sie geben Anstöße für eine Verbesserung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Die Sicherheitsbeauftragten haben eine beratende Funktion und sind vor Ort Ansprechpartner für Kollegen in Fragen des Arbeitsschutzes. Arbeitsschutzmängel können sie erkennen und auf deren Beseitigung hinwirken.

Wir bieten Ihnen und Ihren zukünftigen Sicherheitsbeauftragten die Möglichkeit einer ersten kompakten Schulungseinheit für Sicherheitsbeauftragten zu absolvieren.

Die Teilnehmer werden, in den Räumen unserer Z.A.G. Zentrale, durch unsere Experten über rechtliche Grundlagen des Arbeitsschutzes und ihre Aufgaben als Sicherheitsbeauftragte geschult. Durch die praxisbezogene Vermittlung der Inhalte und zahlreichen Fallbeispielen sind die Teilnehmer in der Lage das Gelernte unmittelbar in ihrem beruflichen Alltag anzuwenden.

Inhalte des Seminars

  • Geschichtliche Entwicklung des Arbeitsschutzes
  • Rechtliche Grundlagen zum Arbeitsschutz
  • Unfallversicherungsträger (Vorstellung des dualen Systems)
  • Verantwortung im Arbeitsschutz
  • Aufgaben und Funktion der Sicherheitsbeauftragten
  • Arbeitsschutzausschuss
  • Gefährdungen erkennen und Schutzmaßnahmen nach dem STOP-Prinzip festlegen
  • Unterweisungen
  • Arbeitsunfall, Berufskrankheiten
  • Persönliche Schutzausrüstung

Zielgruppe

Mitarbeitende aller Fachbereiche

Dauer

4 Stunden

Seminarleitung

Sicherheitsingenieure / Fachkräfte für Arbeitssicherheit

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