Brandschutz- und Evakuierungshelfer

Sie möchten, dass Ihre Mitarbeitenden im Brandfall Ruhe bewahren und besonnen handeln? In unseren Seminar „Ausbildung für Brandschutzhelfer und Evakuierungshelfer gem. § 10 ArbSchG, DGUV Information 205-023 und ASR A2.2“ vermitteln wir theoretische Grundlagen wie Brandverhütung oder das Verhalten im Brandfall bzw. bei Evakuierung / Räumung. Außerdem schulen wir in praktischen Löschübungen den Umgang mit Feuerlöschern und anderen Löscheinrichtungen sowie wirksame Löschtaktiken und den Einsatz geeigneter Rettungsmittel für Evakuierung an unserem Standort in Hamburg oder bei Ihnen im Betrieb.

Bild: Löschen eines brennenden Papierkorbes mit einem Feuerlöscher.
Praktische Löschübung

Unternehmen sind verpflichtet, Personen zu benennen, die im Notfall dafür zuständig sind, einen Brand zu bekämpfen oder eine Evakuierung einzuleiten. Diese müssen in Gefahrensituationen Ruhe bewahren sowie souverän und verantwortungsbewusst handeln können. Gesetzliche Grundlage sind § 10 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) und die Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“). Demnach hat jeder Unternehmer die Pflicht ausreichend viele Brandschutzhelfer sowohl durch eine Unterweisung als auch eine praktische Übung zum Umgang mit Feuerlöschern zur Brandbekämpfung zu schulen. Die erforderliche Anzahl muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festgelegt werden. In der Regel ist ein Anteil von fünf Prozent, gemessen an der Gesamtzahl der Mitarbeiter, ausreichend.

In unserer Z.A.G. Zentrale in Hamburg oder bei Ihnen vor Ort, bilden wir Ihre Mitarbeiter in einer praxisorientierten Schulung zu versierten Brandschutzhelfern und Evakuierungshelfern aus. Im Theorieteil vermitteln wir u. a. die Grundlagen zum Brandschutz, Meldeeinrichtungen und Rettung von Personen. Im Praxisteil werden die Mitarbeiter aktiv an Feuerlöschübungen von verschiedenen Bränden teilnehmen.

In unserem Seminar werden darüber hinaus die Grundlagen zur Räumung und Evakuierung vermittelt. Diese werden durch praxisnahe Räumungsübungen mit entsprechenden Hilfsmitteln veranschaulicht.

Inhalte der Schulung

  • Rechtliche Grundlagen des Brandschutzes
  • Physikalisch-chemische Grundlagen der Verbrennung und des Löschens
  • Vorbeugender Brandschutz in Gebäuden
  • Ziele, Organisation und Methoden des betrieblichen Brandschutzes
  • Brandschutzordnung, Teil A bis C
  • Brandmeldeeinrichtungen und Kennzeichnung
  • Abwehrender Brandschutz: Verhalten im Brandfall und Brandbekämpfung mit Feuerlöschern
  • Personenbezogene Gefahren durch Brände und persönliche Schutzmaßnahmen
  • Rettung von Personen, Einleitung der Evakuierung von Gebäuden
  • Alarmierung sowie Einweisung und Unterstützung der Hilfskräfte (z. B. Feuerwehr)
  • Feuerlöschübung

Ergänzende Inhalte, nur für die Ausbildung zum Brandschutz- und Evakuierungshelfer:

  • Räumungsübung
  • Evakuierungsübung

Zielgruppe

Mitarbeitende aller Fachbereiche

Dauer

Ausbildung zum Brandschutzhelfer: 2 Stunden und 15 Minuten

Ausbildung zum Brandschutz- und Evakuierungshelfer: 7 Stunden und 30 Minuten

Ausbildungsleitung

Brandschutzbeauftragte

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