Fachplaner für den vorbeugenden Brandschutz

Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen nicht gefährdet werden. Zudem ist der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorzubeugen und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten zu ermöglichen; dabei sind die Grundanforderungen an Bauwerke zu berücksichtigen.

Neben der Gestellung des Brandschutzbeauftragten kann das Z.A.G. Sie auch mit entsprechenden Fachplanern und Sachverständigen für den vorbeugenden Brandschutz unterstützen.

Wir erstellen für Sie Brandschutznachweise oder Brandschutzkonzepte für die Leistungsphasen 1-4. Auch die Leistungsphase 5 für die Fachbauleitung Brandschutz kann durch das Z.A.G. wahrgenommen werden. Das gilt für alle Gebäudeklassen und Sonderbauten.

Folgende weitere Dienstleistungen wie gutachterliche brandschutztechnische Stellungnahmen sowie Räumungs- und Evakuierungskonzepte können wir für Sie ebenfalls erstellen.

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Andree Esker

Andree Esker

Leitung

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