Sportgeräteprüfung

Jeder Betreiber einer Sport- und Bewegungsstätte ist für die gefahrlose Nutzung aller Sportgeräte verantwortlich. Wir übernehmen die Durchführung der jährlichen Überprüfung und beraten Sie für mehr Sicherheit im Umgang mit Sportgeräten.

Bild: Sporthalle.
Sporthalle

Die gesetzliche Verpflichtung ergibt sich aus der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht (BGB § 823), die dem Träger obliegt.

Kommt es bei der Nutzung defekter Sportgeräte zu Unfällen, liegt die Haftung beim Betrei­ber der Sportanlage.

Er muss nachweisen können, dass die Sportgeräte regelmäßig geprüft wer­den und die entsprechenden Prüfbe­richte vorlegen.

Sportgeräte haben in der Regel eine Garantie von zwei Jahren, müssen jedoch jährlich inspiziert werden. Eine jährliche Überprüfung hilft Ihnen,

  • Unfälle zu vermeiden sowie aus Gründen der Haftung im Schadensfall.
  • Verschleißerscheinungen und Mängel frühzeitig zu erkennen und zu beheben.
  • Ordnungsgemäßen Zustand der Sportgeräte und Einrichtungen zu kontrollieren.
  • Die Funktionsfähigkeit von Sportgeräten zu erhalten und die Lebensdauer zu verlängern.

Die Überprüfung durch einen Sachkundigen ist auch vor der Erstinbe­triebnahme und nach Veränderungen nötig.

Eine Inspektion von Sportgeräten beinhaltet eine Sicht- und Funktionsprü­fung und die Erstellung eines Prüfberichtes. Diese jährliche Inspektion der Einrichtungen und Geräte wird durch besonders qualifizierte Fachkräfte des Z.A.G. durchgeführt. So haben Sie die Sicherheit, dass Ihre Sportgeräte in Ord­nung sind und eine gefahrlose Nutzung gewährleistet ist.

Für ein individuelles Angebot sprechen Sie uns gerne an.

Sprechen Sie uns an

Andree Esker

Andree Esker

Leitung

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