Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination

Gemäß §3 der Baustellenverordnung (BaustellV) sind Bauherren verpflichtet für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, einen oder mehrere geeignete Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinatoren (SiGeKo) zu bestellen.

Der SiGeKo hat die Aufgabe während der Planungs- und Ausführungsphase die Maßnahmen aus den allgemeinen Grundsätzen nach §4 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) zu koordinieren. Dazu gehört die sicherheits- und gesundheitsschutzrelevanten Wechselwirkungen festzustellen und Möglichkeiten zur Reduktion sowie die Vermeidung von Gesundheits- und Sicherheitsrisiken aufzuzeigen.

Neben den genannten Aufgaben gehört zu unseren Dienstleistungen für Sicherheit und Arbeitsschutz auf Baustellen:

  • Erstellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes (SiGe-Plan)
  • Bekanntmachen, bedarfsgerechtes Anpassen und Fortschreiben des SiGe-Plans
  • Beratung bei der Planung der Baustelleneinrichtung
  • Durchführung von Sicherheitsbesprechungen und Arbeitsschutzbegehungen inkl. Dokumentation
  • Beratung bei der Planung bleibender sicherheitstechnischer Einrichtungen für mögliche spätere Arbeiten an der baulichen Anlage
  • Zusammenstellen der Unterlagen mit den erforderlichen Angaben für die sichere und gesundheitsgerechte Durchführung dieser Arbeiten

Unsere qualifizierten Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinatoren nehmen diese Aufgabe sehr gerne für Ihre Baustelle wahr.

Sprechen Sie uns an

Andree Esker

Andree Esker

Leitung

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