Explosionsschutz

Explosionsschutz ist ein wichtiger sicherheitsrelevanter Aufgabenbereich. Im Explosionsfall ist der Schutz der Gesundheit und Sicherheit von Menschen, insbesondere von Arbeitnehmern und gegebenenfalls von Haus- und Nutztieren sowie Gütern zu gewährleisten (ATEX-Richtlinie).

Explosionsschutz_ZAG

Daraus können sich folgende Ziele ableiten:

  1. Primär soll die Bildung einer explosionsfähigen Atmosphäre verhindert werden.
  2. Sekundär sollen wirksame Zündquellen vermieden werden.
  3. Tertiär sollen die gefährlichen Auswirkungen einer Explosion begrenzt werden.

Was können wir für Sie erledigen?
Die Ziele geben uns die Vorgaben für unsere Arbeit:
Beratung in Fragen des Explosionsschutzes

  • Bei Gasen (z.B. Acetylen)
  • Bei Flüssigkeitsdämpfen (z.B. bei Treibstoffen und Lösungsmittel)
  • Bei Staubbildung (z.B. bei Absaugungen oder zeit- und umweltbedingten Staubablagerungen)

Erstellen des Explosionsschutzdokumentes gemäß Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) einschließlich

  • Gefährdungsbeurteilung bzw. Ermittlung der Explosionsrisiken und deren Bewertung
  • Festlegung von Maßnahmen zur Vermeidung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre
  • Explosionsschutz-Zoneneinteilung in Abhängigkeit der Wahrscheinlichkeit der Bildung einer explosionsfähigen Atmosphäre
  • Festlegung von Maßnahmen zur Vermeidung wirksamer Zündquellen anhand der Zoneneinteilung
  • Festlegung notwendiger organisatorischer Maßnahmen (z.B. Prüfungen und Prüffristen, Anweisungen, Kennzeichnungen)
  • Ggf. Empfehlungen zum konstruktiven Explosionsschutz
  • Ggf. Erstellen eines Maßnahmenkatalogs

Warum sind wir für Sie der richtige Partner?
Unsere qualifizierten Experten verfügen über Erfahrungen in unterschiedlichen Branchen (z.B. Lagerung entzündbarer Gase, Flüssigkeiten und brennbarer Stäube; Tischlereien, Schleifereien, Apotheken). Durch unsere breit aufgestellten Kompetenzen erstellen wir für Ihr Unternehmen eine individuelle, sachkundige und praxisnahe Lösung, die einen sicheren Betrieb im Explosionsschutz gewährleistet.

Gesetzliche Grundlage für diese Aufgabe

  • ATEX-Richtlinie 2014/34/EU
  • Gefahrstoffverordnung
  • Explosionsschutz-Regeln (EX-RL) DGUV Regel 113-001 

Sprechen Sie uns an

Andree Esker

Andree Esker

Leitung

Seite teilen: