Unklarer Bewusstseinsverlust

Ein kurzer Ohnmachtsanfall – meist dauert dieser nur wenige Sekunden – wird als Synkope bezeichnet. Hierbei tritt eine vorübergehende Bewusstlosigkeit auf, die in der Regel dazu führt, dass der Betroffene zusammenbricht oder fällt. Die Ohnmacht tritt plötzlich auf und geht gewöhnlicherweise von selbst vorüber. 15 Prozent aller Kinder erleiden bis zum Erwachsenenalter mindestestens einmal eine Synkope. In der Mehrheit der Fälle handelt es sich um eine gutartige Reflexsynkope oder eine Kreislaufdysregulation.

Typisches Alter für das Auftreten einer Synkope ist zwischen 12 und 19 Jahren, Mädchen sind hierbei deutlich häufiger betroffen. In seltenen Fällen ist der Bewusstseinsverlust Symptom einer spezifischen neurologischen oder kardiologischen Erkrankung, auch psychogene Synkopen sind möglich.

Gewöhnlicherweise gehört zur Abklärung die Erhebung der Krankheitsgeschiche, eine ausführliche körperliche Untersuchung, die Blutdruckmessung, ein EKG und ein Kreislauftest. Manchmal sind auch weitergehende Untersuchungen wie die Ableitung eines EEG notwendig. Die gennannten Untersuchungsmethoden halten wir in der Asklepios Nordseeklinik allesamt für sie vor, welche tatsächlich notwendig sind ergibt sich aus der Erhebung der Krankheitsgeschichte und des körperlichen Befundes.

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