Kindervorsorgeuntersuchungen

Bei den Kindervorsorgeuntersuchungen wird der allgemeine Gesundheitszustand sowie die Entwicklung des Kindes beurteilt. Die Schwerpunkte der Untersuchung liegen entsprechend des Alters des Kindes auf unterschiedlichen Bereichen, wie z.B. Beweglichkeit, Sprechen und soziales Verhalten.
Ziel der Vorsorgeuntersuchungen ist es, etwaige Abweichungen zu erkennen und frühzeitig therapeutische bzw. entwicklungsfördernde Maßnahmen einzuleiten.
Eine langjährige kinderneurologische Erfahrung ist bei der Beurteilung der Entwicklung des Kindes hilfreich.

Rechtliche Grundlage der Kindervorsorgeuntersuchung  ist das Sozialgesetzbuch und die sog. Kinder-Richtlinien. Während die U1- und U2-Untersuchungen meist bereits in der Geburtsklinik durchgeführt werden, werden die restlichen Termine beim Haus- oder Kinderarzt durchgeführt.

Zeitpunkte der Untersuchungen:

U1 : Unmittelbar nach der Geburt
U2 : 3.-10. Lebenstag
U3 : 4.-5. Lebenswoche
U4 : 3.-4. Lebensmonat
U5 : 6.-7. Lebensmonat
U6 : 10.-12. Lebensmonat
U7 : 21.-24. Lebensmonat
U7a : 34.-36. Lebensmonat
U8 : 46.-48. Lebensmonat
U9 : 60.-64. Lebensmonat

Die Dokumentation dieser Untersuchungen erfolgt im gelben Kinderuntersuchungsheft (Gelbes Heft). Dieses Heft muss daher bei solchen Untersuchungen stets mitgeführt werden.

Zur Information für nicht deutschsprachige Eltern wurde das Kinderuntersuchungsheft nun auch ins Englische übersetzt.

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