Stationsäquivalente Behandlung (StäB)

Mit diesem Behandlungsangebot wenden wir uns an Menschen mit akuten, behandlungsbedürftigen psychischen Erkrankungen.
StäB bietet eine Behandlung im gewohnten heimischen Umfeld und ist eine alternative Möglichkeit der vollstationären psychiatrischen-psychotherapeutischen Akutversorgung im Krankenhaus.
Die Mitarbeiter des mobilen multiprofessionellen Teams suchen die Patienten Zuhause auf. StäB ermöglicht somit Patientinnen und Patienten, Hilfe zukommen zu lassen, die einer psychiatrischen Krankenhausbehandlung bedürfen, diese aber aus verschiedenen Gründen nicht in Anspruch nehmen können. Die Behandlungsdauer richtet sich nach dem Erkrankungsbild.

Sollten Sie Fragen und Wünsche haben, sprechen Sie uns bitte gerne an.
Wir sind für Sie da!

StäB Empfang Tür

Typische Gründe für eine Stationsäquivalente Behandlung

  • Die Patientin bzw. der Patient möchte zuhause behandelt werden
  • Die Patientin bzw. der Patient ist in die Betreuung pflegebedürftiger  Angehöriger oder Kinder eingebunden und eine stationäre Aufnahme in einer Klinik ist nicht möglich
  • Aufgrund der Art der psychischen Symptomatik ist es der Patientin bzw. dem Patienten nicht möglich, das Zuhause zu verlassen (z. B. bei ausgeprägten Ängsten oder Zwängen)
  • Die Patientin bzw. der Patient bricht die Behandlung ab und es besteht weiter eine Behandlungsbedürftigkeit ihrer bzw. seiner Erkrankung
  • Der Ortswechsel durch eine stationäre Aufnahme führt bei der Patientin bzw. bei dem Patienten zu großem Stress und damit zu einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes.
  • Die Patientin bzw. der Patient ist erst kürzlich in ein neues Wohnumfeld gezogen (Wohngruppe, Heim, neue Wohnung).
  • Die Therapieziele können am ehesten im häuslichen Umfeld erreicht werden.
  • Für die Therapiezielerreichung ist der enge Einbezug des sozialen Umfeldes von unmittelbarer Bedeutung.
  • Die Patientin bzw. der Patient kann sich aufgrund großer Ängste vor einer Ansteckung während der Coronakrise und / oder anderer somatischer Erkrankungen eine stationäre Aufnahme nicht vorstellen.

Unser Behandlungsangebot

  • Die Behandlung erfolgt durch ein mobiles multiprofessionelles Team in der Wohnung der Patientin / des Patienten. Zu diesem Team gehört ein Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychologen, Sozialarbeiter und Pflegekräfte.
  • Das StäB-Team unterstützt bei der Klärung sozialer, bürokratischer und juristischer Angelegenheiten.
  • Täglich wird ein Kontakt mit der Patientin bzw. dem Patienten in der häuslichen Umgebung durchgeführt.
  • Wöchentlich erfolgt eine ärztliche Visite im häuslichen Umfeld.
  • Eine 24-stündige Rufbereitschaft ist sichergestellt, bei Notwendigkeit einer stationären Aufnahme kann diese zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgen.
  • Neben der aufsuchenden Behandlung können Angebote unserer Klinik für Diagnostik und Therapie genutzt werden wie z. B. Ergotherapie, Physiotherapie, therapeutische Gruppen.
  • Bei Bedarf können, wenn gewünscht, ergänzend internetbasierte Therapieverfahren genutzt werden.
  • Neben der aufsuchenden Behandlung können Angebote unserer Klinik nach individueller Notwendigkeit für Diagnostik und Therapie genutzt werden, z. B. Ergotherapie, Physiotherapie, Labor und EKG.

Wann kann die Stationsäquivalente Behandlung durchgeführt werden?

Der einweisende Arzt stellt die Notwendigkeit einer stationsäquivalenten Behandlung mittels der Verordnung von Krankenhausbehandlung bei medizinischer Notwendigkeit fest.  

  • Es liegt eine Indikation für eine stationäre Behandlung vor.
  • Es besteht die Möglichkeit eines Vier-Augen-Gesprächs im Wohnumfeld der Patientin bzw. des Patienten.
  • Die im Haushalt lebenden volljährigen Personen stimmen der Behandlung zu.
  • Die ggf. im Haushalt lebenden Kinder oder andere Personen der Haus- oder Wohngemeinschaft sind nicht gefährdet.
  • Durch den ambulanten Nervenarzt oder Hausarzt wurde eine Verordnung für Krankenhausbehandlung ausgestellt.

 

Eine Behandlung kann nicht durchgeführt werden bei 

  • im Vordergrund stehendem Suchtmittelkonsum. Dieser macht eine vollstationäre Entzugsbehandlung notwendig. 
  • unmittelbarer Selbst- und Fremdgefährdung.  

Die Ambulante Nachbetreuung

Eine ambulante Nachbetreuung ist über die Psychiatrische Institutsambulanz (PIA) möglich.

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