Zuzahlung und Kostenübernahme

Sie können als Versicherter einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung, als Beihilfeberechtigter oder als Selbstzahler zu uns kommen.

Gesetzlich versicherte Patient:innen

Sind Sie gesetzlich versichert, sind Sie auf Basis des § 39 Abs. 4 SGB V zu einer Zuzahlung von 10 Euro pro Tag für höchstens 28 Tage pro Kalenderjahr verpflichtet.

Bei einem nochmaligen Krankenhausaufenthalt im gleichen Kalenderjahr besteht nur dann noch eine Zuzahlungspflicht, wenn der Höchstbetrag bei Ihrem vorhergehenden Krankenhausaufenthalt nicht erreicht wurde.

Eine Zuzahlungspflicht entfällt bei Patient:innen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, bei Wehrdienstleistenden und bei einem Krankenhausaufenthalt auf Grund von Berufsunfällen bzw. auch dann, wenn unserer Klinik ein Befreiungsausweis vorliegt.

Privat Versicherte und Beihilfeberechtigte Patient:innen

Allgemeine Krankenhausleistungen rechnen wir für privat versicherte Patient:innen direkt mit dem privaten Krankenversicherungsunternehmen ab. Für den Fall, dass das private Krankenversicherungsunternehmen ihre Zahlungen an uns einstellt, müssen wir unsere Leistungen direkt Ihnen als Patient:in in Rechnung stellen.

Ihre Ansprechpartner:innen der

der Zentralen Aufnahme

  • Aufnahmetermine und -modalitäten: +49 551 402-1000

des Patienten-Forderungsmanagements

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