Ausbildung zum Schroth-Therapeuten
🧠 Schroth-Fortbildung für Therapeuten – Ihre Qualifikation in der Skoliosetherapie
Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, das Netzwerk qualifizierter Schroth-Therapeuten kontinuierlich auszubauen und die Qualität der ambulanten Skoliosetherapie nachhaltig zu stärken. Unsere zertifizierte Fortbildung Schroth richtet sich an engagierte Fachkräfte, die ihre Kompetenzen in der konservativen Behandlung von Skoliose vertiefen möchten.
🎓 Inhalte der Schroth-Fortbildung
In unserem 8-tägigen Intensivkurs vermitteln erfahrene Instruktoren fundiertes theoretisches Wissen und praxisnahe Techniken der dreidimensionalen Skoliosetherapie nach Katharina Schroth. Sie erleben die Anwendung der Methode direkt in unseren stationären Therapiegruppen und erhalten wertvolle Einblicke durch Rehabilitandenvorstellungen.
Nach erfolgreicher Prüfung sind Sie berechtigt, die Bezeichnung Schroth-Therapeut zu führen und die Methode im Rahmen ambulanter Therapien eigenständig anzuwenden. Die ambulante Schroth-Therapie ist ein zentraler Bestandteil der konservativen Skoliosetherapie und trägt wesentlich zur Stabilisierung stationär erzielter Therapieerfolge bei.
✅ Ihre Vorteile auf einen Blick
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Ausbildung durch zertifizierte und erfahrene Schroth-Instruktoren
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Intensivkurs über 8 Tage mit Theorie & Praxis
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Direkte Anwendung in stationären Therapiegruppen
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Aufnahme ins offizielle Therapeuten-Netzwerk nach bestandener Prüfung
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Sichtbarkeit als Ansprechpartner für Rehabilitanden
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Zertifikat mit 5 Jahren Gültigkeit, verlängerbar durch Schroth-Refresher
Fortbildungstermine
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- (03695) 65-2318
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Allgemeine Informationen
📅 Ablauf der 8‑tägigen Schroth-Fortbildung
Die Fortbildung umfasst insgesamt 54,5 Stunden Theorie und Praxis. Pro Tag ist eine Mittagspause von 1 Stunde eingeplant.
1. Tag – Organisatorisches & Theorie
8:30–16:30 Uhr Theorieumfang: 7 Stunden
2. Tag – Theorie
8:00–16:30 Uhr Theorieumfang: 7,5 Stunden
3. Tag – Theorie & Praxis
8:00–16:30 Uhr Theorie/Praxis: 7,5 Stunden
4. Tag – Praxis
8:00–16:30 Uhr Praxisumfang: 7,5 Stunden
5. Tag – Praxis
8:00–16:30 Uhr Praxisumfang: 7,5 Stunden
6. Tag – Theorie & Praxis
8:00–16:30 Uhr Theorie/Praxis: 7,5 Stunden
7. Tag – Theorie & Praxis
8:00–16:30 Uhr Theorie/Praxis: 7,5 Stunden
8. Tag – Prüfungstag
8:00–ca. 16:00 Uhr
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Vormittag: schriftliche Prüfung (ca. 2,5 Stunden)
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Nachmittag: praktische Prüfungen (gestaffelt)
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Spätestes Kursende: 16:00 Uhr
🔄 Ablauf des Schroth-Refresherkurses
🗓️ Zeitlicher Rahmen
1. Tag
08:30–16:30 Uhr (inkl. Pause)
2. Tag
07:30–14:45 Uhr (inkl. Pausen)
📘 Inhalte des Refresherkurses
Einstieg & Orientierung
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Begrüßung und Vorstellungsrunde
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Organisatorische Hinweise
Theoretische Aktualisierungen
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Auffrischung des Körperblockmodells
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Wiederholung und Vertiefung der Nomenklatur
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Fallbeispiele aus der Praxis
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Raum für individuelle Fragen
Einblicke & Praxisbezug
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Hausführung durch die Katharina-Schroth-Klinik
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Einstufung verschiedener Skoliosetypen
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Hospitation in unterschiedlichen Therapiegruppen
Abschluss
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Abschlussgespräch und Klärung offener Fragen
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Ausgabe der Zertifikate
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Verabschiedung
📍 Treffpunkt & Kursbeginn
Treffpunkt: Asklepios Verwaltungsgebäude Kurhausstraße 16 36433 Bad Salzungen
Kursstart: Alle Kurse und Refresher beginnen um 8:30 Uhr.
🎒 Was Sie mitbringen sollten
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Bequeme, sportliche Kleidung
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Turnschuhe für die Nutzung der Sporthalle
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Kursteilnehmer: 1 Badetuch bzw. Mattenauflage
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Frauen: Bikini-Oberteil für die praktischen Übungen
🛡️ Gesundheit & Rücksichtnahme
Die Sicherheit und Gesundheit unserer Mitarbeiter, Patienten und Gäste hat für uns höchste Priorität. Bei Erkältungssymptomen bitten wir um gegenseitige Rücksichtnahme und das Tragen eines Mund‑Nasen‑Schutzes.
🅿️ Parkmöglichkeiten
Parkplatz an der Katharina-Schroth-Klinik: Burgseestraße 12 36433 Bad Salzungen
Wir empfehlen, das Auto möglichst an Ihrer Unterkunft zu parken. Sollten Sie dennoch die Parkplätze im Klinikbereich nutzen wollen, bieten wir Kursteilnehmern einen Sonderpreis von 20 € für den gesamten Kurszeitraum (entspricht 2,50 €/Tag).
So funktioniert es:
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An der Klinikzufahrt ein Tages-Ticket ziehen
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Ticket an der Rezeption der Katharina-Schroth-Klinik freischalten lassen
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Zahlung des Gesamtbetrags an der Rezeption (nur Kartenzahlung möglich)
Wichtige Hinweise:
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Direkt am Verwaltungsgebäude stehen keine Besucherparkplätze zur Verfügung (nur Mietparkplätze).
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Das Parken von Wohnmobilen oder Campern sowie das Übernachten im Fahrzeug auf dem Klinikgelände ist nicht gestattet.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Teilnahme an unseren SCHROTH‑Kursen
Mit der Anmeldung zu unseren SCHROTH‑Kursen erkennt der Teilnehmer ausschließlich die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
1. Teilnahmeberechtigung
a. Teilnahmeberechtigt sind Physiotherapeuten mit abgeschlossener Berufsausbildung und einer Tätigkeit in einer ambulanten Praxis. b. Personen, die in einer stationären Rehabilitationseinrichtung oder Klinik tätig sind, sind nicht teilnahmeberechtigt.
2. Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt über unser Online‑Portal. Nach erfolgreicher Anmeldung erhält der Teilnehmer eine Buchungsbestätigung sowie eine Rechnung mit Rechnungsnummer, die bei allen Zahlungen zwingend anzugeben ist.
3. Ausbildung zum SCHROTH‑Therapeuten
Nach erfolgreichem Kursabschluss und bestandener Prüfung wird das Zertifikat „Schroth‑Therapeut“ verliehen.
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Kursgebühr: 1.550,00 €
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Zahlungsmodalitäten:
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Anzahlung: 250 € – zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt
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Restzahlung: 1.300 € – zahlbar 6 Wochen vor Kursbeginn
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Die Kursgebühr beinhaltet alle Fortbildungsunterlagen.
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Für nachträgliche Rechnungsänderungen wird eine Bearbeitungsgebühr von 20 € (inkl. MwSt.) pro Rechnung erhoben.
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Umbuchungswünsche bis 6 Wochen vor Kursbeginn werden mit einer Gebühr von 50 € (inkl. MwSt.) berechnet.
4. Refresher‑Kurs
Autorisierte Schroth‑Therapeuten müssen ihre Kenntnisse alle 5 Jahre durch einen Refresher in der Asklepios Katharina‑Schroth‑Klinik Bad Salzungen oder Bad Sobernheim aktualisieren.
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Refresher‑Gebühr: 200 € – zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt
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Fortbildungsunterlagen sind in der Gebühr enthalten.
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Für nachträgliche Rechnungsänderungen wird eine Bearbeitungsgebühr von 20 € (inkl. MwSt.) erhoben.
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Umbuchungswünsche bis 6 Wochen vor Kursbeginn werden mit einer Gebühr von 50 € (inkl. MwSt.) berechnet.
5. Prüfungsordnung
Für den Erhalt des Zertifikats „SCHROTH‑Therapeut“ ist das Bestehen der theoretischen und praktischen Prüfung erforderlich. Wird die Mindestpunktzahl in einem der beiden Prüfungsteile nicht erreicht, gilt der Kurs als nicht bestanden.
Der Teilnehmer kann eine Nachprüfung beantragen (Initiative durch den Teilnehmer).
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Kosten:
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Erster Prüfungsteil: 150 €
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Jeder weitere Prüfungsteil: 100 €
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Die Nachprüfung muss innerhalb von 12 Monaten erfolgen, andernfalls ist der gesamte Kurs zu wiederholen.
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Terminvereinbarung per E‑Mail: schrothkurse.badsalzungen@asklepios.com
6. SCHROTH‑Behandlungsberechtigung
Die Ausbildung berechtigt zur ambulanten Weiterbehandlung von Skoliose‑Patienten nach dem Konzept von Katharina Schroth. Die Weitervermittlung des Behandlungskonzeptes ohne Berechtigung sowie jede Tätigkeit als Schroth‑Dozent ist ausdrücklich untersagt.
7. Kursausfall
Die Weiterbildungseinrichtung behält sich vor, Kurse bei höherer Gewalt, Krankheit der Dozenten oder Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl abzusagen. In diesem Fall kann der Teilnehmer auf einen der nächsten freien Kurse umbuchen oder erhält bereits geleistete Zahlungen vollständig zurück.
Nicht genutzte Übernachtungen im Hotel Hufeland werden kostenfrei storniert.
8. Stornierung / Rücktritt durch den Teilnehmer
(nur schriftlich möglich)
a. Die Anmeldegebühr von 250 € wird als pauschalisierter Schadensersatz einbehalten. b. Bei Stornierung ab 6 Wochen vor Kursbeginn sind 50 % der Kursgebühren zu zahlen (unter Anrechnung der Anzahlung). c. Bei Stornierung ab 4 Wochen vor Kursbeginn sind 100 % der Kursgebühren zu zahlen (unter Anrechnung der Anzahlung). d. Es kann ein geeigneter Ersatzteilnehmer benannt werden.
9. Schroth‑Aktualisierungen
Das Zertifikat hat eine Gültigkeit von 5 Jahren.
10. Konventionalstrafe
Die Weiterbildungseinrichtung kann eine Konventionalstrafe bis zu 5.000 € je Einzelfall erheben, wenn einer der folgenden Tatbestände vorliegt:
a. Falsche Angaben zum Beschäftigungsverhältnis (z. B. Tätigkeit nicht in einer ambulanten Praxis). b. Nutzung des Zertifikats durch eine stationäre Einrichtung (z. B. Werbung oder Behandlung nach Schroth in einer Klinik). c. Unbefugte Tätigkeit als Schroth‑Dozent oder Weitergabe des Behandlungskonzepts an Dritte, die keine Skoliose‑Patienten sind.
Bei Wiederholungsfällen kann die Strafe mehrfach erhoben werden.
Aktueller Stand: 01.04.2025 Der Rechnungsbetrag ist gemäß § 4 Nr. 21 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb UStG von der Umsatzsteuer befreit.