Arthrose im Sprunggelenk

Arthrose im Sprunggelenk stellt eine Verschleißerkrankung des Bewegungsapparats dar. Sprunggelenk-Arthrose ist ein Gelenkverschleiß, der Menschen bereits ab dem dreißigsten Lebensjahr betreffen kann. Wir begleiten und therapieren Sie individuell.

Der erste Schritt: Die richtige Diagnostik

Diagnostik bezeichnet im medizinischen Bereich das Sammeln wichtiger Befunde, um die Symptome eines Patienten einer Ursache zuschreiben zu können.

Grundlagen der Diagnostik bei uns sind das Gespräch mit Ihnen, in dem Sie Ihre Symptome und Ihre Krankheitsgeschichte schildern, und die körperliche Untersuchung. Darauf basierend können unsere Spezialisten weitere Erkenntnisse über die notwendigen apparativen (mittels medizinischer Apparate durchgeführten) Untersuchungen erhalten. Die Ergebnisse der Diagnostik erläutern wir Ihnen genau.

Ganz auf Sie abgestimmt: Unser Behandlungsangebot

Zunächst bemühen wir uns um eine konservative Therapie.

Sind alle konservativen Möglichkeiten ausgeschöpft, kann eine Versteifung des Gelenks oder der Einsatz einer Prothese angezeigt sein.

Unsere Experten versteifen ein Sprunggelenk, sofern es aufgrund zu starker Beeinträchtigung funktionslos geworden ist und bei Bewegungen starke Schmerzen verursacht. Durch eine Sprunggelenk-Versteifung können Schmerzen verringert, das Gelenk stabilisiert und ein deformiertes Gelenk korrigiert werden. Die meisten Gelenk-Versteifungen am Fuß beeinträchtigen die Funktion nicht.

Bei sehr starken Schmerzen, erheblichen Einschränkungen der Gelenkbeweglichkeit und sofern alle konservativen Therapien ausgeschöpft sind, setzen unsere Operateure gegebenenfalls ein künstliches Gelenk (Prothese) ein. In jedem Bereich verfügt das Team unserer Abteilung über umfassendes Fachwissen und vieljährige Erfahrungen. Ihre Fragen zu den unterschiedlichen Behandlungsmethoden beantworten wir jederzeit gern.

Weiterhin gut versorgt: Ihre Weiterbehandlung / Nachsorge

Muskelaufbau Beine

Unsere Spezialisten können die Nachsorge wie Krankengymnastik und Medizinische Kräftigungstherapie im angegliederten Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) verordnen.

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