Coronavirus: Besuchsverbot in Kliniken

Das Gesundheitsministerium des Landes Schleswig-Holstein hat zum Verbot und zur Beschränkung von Kontakten in besonderen öffentlichen Bereichen heute einen Erlass durch Allgemeinverfügungen auf der Grundlage des § 28 Absatz 1 Infektionsschutzgesetz veröffentlicht und ein Besuchsverbot angeordnet.

Beispielbild: Corona

Die Nordseeklinik setzt diese Anordnung umgehend um, nachdem in dieser Woche bereits der Zutritt zur Klinik reglementiert und die Besuchszeiten stark eingeschränkt wurden.
Die Geschäftsführung bittet alle Patienten und Angehörigen um Verständnis für diese wichtige Sicherheitsmaßnahme, denn alle Krankenhäuser haben Maßnahmen zu ergreifen, um den Eintrag von Corona-Viren zu erschweren, Patienten und Personal zu schützen und persönliche Schutzausrüstung einzusparen.

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