Besuchsverbot wird aufgehoben: Neue Besucherregelung in den Asklepios Kliniken Sachsen

Die Asklepios Kliniken Radeberg, Sebnitz und Hohwald heben das Besuchsverbot ab Freitag, 15. April 2022 auf. Ab diesem Tag sind Besuche in der Klinik wieder möglich. Es gilt die „1-1-1“-Regelung: Erlaubt ist ein Besucher pro Patient für eine Stunde am Tag in der Zeit von 14:00 bis 17:00 Uhr. Für Besucher gilt zudem die 3G-Plus-Regelung: Für den Besuch ist ein amtlicher, tagesaktueller, negativer Corona-Test vorzuzeigen (AG-Schnelltest nicht älter als 24 Stunden), unabhängig davon, ob der Besucher ungeimpft, geimpft, geboostert oder genesen ist.

„Wir sind sehr froh, dass wir Bürgerinnen und Bürgern Besuche ihrer Angehörigen in unseren Kliniken wieder ermöglichen können“, so Susanne Graudenz, Regionalpflegedirektorin Asklepios Sachsen. „Trotz der hohen Inzidenzen sind wir überzeugt, dass unser Sicherheitskonzept funktioniert und unsere Patienten schützt. Der persönliche Kontakt zu den Angehörigen ist für den Genesungsprozess sehr wichtig. Wir sind nach wie vor sehr vorsichtig, weshalb es weiterhin Einschränkungen geben wird. Dennoch blicken wir positiv in die Zukunft.“

Für Besucher gelten ab dem 15. April die neuen Besuchsregegelungen in den sächsischen Asklepios Kliniken. Pro Patient ist pro Tag ein Besucher für eine Stunde in der Zeit von 14:00 bis 17:00 Uhr erlaubt („1-1-1“-Regel). Sonderregeln gelten bei Patienten der Palliativ- und der Intensivstation nach ärztlicher Absprache. Alle Besucher müssen sich am Empfang anmelden und einen amtlichen Corona-Negativ-Nachweis (AG-Schnelltest nicht älter als 24 Stunden) vorzeigen – unabhängig davon ob der Besucher ungeimpft, geimpft, geboostert oder genesen ist. Der Zugang zur Klinik ist nur Personen erlaubt, die keine Erkältungssymptome zeigen. Das Tragen einer FFP2-Maske ist weiterhin in der Klinik Pflicht.

„Wir appellieren an die Verantwortung unserer Besucher: Die Lockerung des Besuchsverbots kann nur aufrechterhalten werden, wenn sich jeder an die Hygieneregeln hält“, so Susanne Graudenz.

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