Verschluss von Vorhofdefekten
Interventioneller Verschluss des offenen Foramen ovale (PFO)
Persistierendes Foramen ovale (PFO)
Das Herz besteht aus insgesamt 4 Kammern (2 Vorhöfe und 2 Hauptkammern). Die Vorhofscheidewand (Vorhofseptum) trennt den linken vom rechten Vorhof. Das Ventrikelseptum (Hauptkammerscheidewand) trennt die linke von der rechten Hauptkammer (Ventrikel).
Einige Menschen haben von Geburt an einen sich nicht selbst verschließenden kleinen Defekt in einer der Herzscheidewände.
So sind beispielsweise ca. 8% aller angeborenen Herzfehler Defekte der Vorhofscheidewand. Sie werden als Vorhofseptumdefekte (sog. ASD) bezeichnet. Ein Sonderfall stellt hierbei das offene Foramen ovale (sog. PFO) dar.
Die Mehrzahl der Menschen leben mit einem PFO ein Leben lang ohne Beschwerden, so dass es nicht behandlungsbedürftig ist. Dennoch kann es in einigen Fällen zu einer Verschleppung von Blutgerinnseln aus den Beinvenen in das Gefäßsystem des Gehirns kommen und eine akute Durchblutungsstörung – Schlaganfall – hervorrufen. Des Weiteren ist bei größeren Defekten der Vorhofscheidewand mit Störungen im Herzkreislauf zu rechnen, so dass eine eingeschränkte körperliche Belastbarkeit auftreten kann.
Der Vorhofseptumdefekt (ASD & PFO) kann mit einer Echokardiographie (Herz-Ultraschall) festgestellt werden und bei entsprechender Indikation im Katheterlabor minimal-invasiv verschlossen werden.
Der interventionelle Verschluss wird durch ein sogenanntes „Schirmchen“ gewährleistet. Dieses Verschlusssystem wird über einen Katheter in den zu verschließenden Defekt vorgebracht und entfaltet. Dadurch kann eine Herzoperation vermieden werden. Die Nachbehandlung besteht aus der vorübergehenden Gabe von ASS und Clopidogrel und abschließender Kontrolle in der Echokardiographie. An eine Endokarditisprophylaxe muss in den ersten 6 Monaten nach Implantation ebenfalls gedacht werden.