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Akute stationäre Therapie bei ambulant nicht führbarem Schmerz

Akuter Schmerz ist ein Warnsignal und Symptom des Körpers und zeigt an, dass eine Gewebeschädigung oder akute Erkrankung vorliegt. Er ist meist auf den erkrankten oder verletzten Körperteil beschränkt, wobei die Intensität vom Ort und vom Ausmaß der Schädigung abhängt.

Der erste Schritt: Die richtige Diagnostik

Eine zielgerichtete Behandlung erfordert eine genaue Diagnose:

Anamnese und gründliche körperliche Untersuchung bilden die Grundlage der Diagnostik – so können wir die wahrscheinlichste  Ursache der Beschwerden schon vermuten.

Laboruntersuchungen sind hilfreich beim Verdacht auf Entzündungsprozesse und Stoffwechselstörungen und geben Hinweise auf Organschäden (z. B. Leber- und Nierenfunktionsstörungen).

Beim Verdacht auf Weichteilprozesse ist das MRT (Magnetresonanztomografie) die bevorzugte bildgebende Maßnahme – da es die  Weichteile (z. B. Bandscheiben, Nerven, Tumore) gut darstellt.

Knochenverletzungen (unfallbedingt oder osteoporotische bedingt) können mit radiologischen  Untersuchungstechniken (Röntgen, gegebenenfalls auch Computertomografie – CT) dargestellt werden.

Ganz auf Sie abgestimmt: Unser Behandlungsangebot

Je nach Art der Erkrankung entscheiden wir mit Ihnen gemeinsam, welche Behandlung für Sie die beste ist.

Konservative Behandlung

Nach Ausschluss operationspflichtiger Erkrankungen, z. B. instabiler Wirbelfrakturen oder  Caudasyndrom (plötzlich eintretende Blasen-/Mastdarmstörung)  behandeln wir zunächst konservativ.

Im Vordergrund steht die Schmerztherapie mit  schmerz- und entzündungshemmenden Medikamenten, die wir in den ersten Tagen meist intravenös verabreichen in Verbindung mit Krankengymnastik und physikalischen Anwendungen.

Bei osteoporotisch bedingten Schmerzen (fortgeschrittener Kalkverlust der Knochen)  erfolgt die Überprüfung der medikamentösen Osteoporosebehandlung und gegebenenfalls Versorgung mit Stützmiedern, die eine raschere Aktvierung  ermöglichen. Muskuläres und koordinatives  Training sind in der Behandlung der Osteoporose unerlässlich.

Je nach klinischem Befund  können spezielle Injektionstechniken zum Einsatz kommen: z. B. Injektionen von Mitteln zur örtlichen Betäubung (Lokalanästhetika) in einen Triggerpunkt (überempfindliche Stelle in einem tastbaren, verspannten Bündel von Muskelfasern) oder in ein gereiztes kleines Wirbelgelenk.

Neuraltherapie – Injektionen von Lokalanästhetika in speziellen Hautregionen, um krankhafte Reflexgeschehen zu unterbrechen.

Durch Injektionen in den Epiduralraum können ausstrahlende Schmerzen in die Beine, die durch Druck auf Nerven, z. B. durch Bandscheibengewebe ausgelöst werden, gelindert werden.

Auch durch Akupunktur können Schmerzen gelindert werden.

Operative Behandlung

Wenn es unter den konservativen Behandlungen  zu keiner Schmerzlinderung kommt bzw.  Lähmungen auftreten, prüfen wir die operativen Behandlungsmöglichkeiten, um z. B. betroffene Nerven zu entlasten. Wir entscheiden mit Ihnen gemeinsam, ob und welche Operation angebracht ist. Dabei werden wir Sie über mögliche Risiken, Prognose und Erfolgsaussichten beraten, damit Sie anschließlich die beste Entscheidung für sich  treffen können. Je nach Operationsverfahren erhalten Sie Informationen zur Nachbehandlung und  Verhaltensweise.

Weiterhin gut versorgt: Ihre Weiterbehandlung

Am Ende der Behandlung führen wir mit Ihnen ein ausführliches Gespräch, in dem alle ihre noch bestehenden Fragen geklärt werden können und  geben Hinweise auf besondere Dinge, die Sie weiterhin beachten sollten.

Sie erhalten einen Brief für Ihren weiterbehandelten  Arzt, in dem Befunde, Behandlungen, weitere Behandlungsempfehlungen und die Entlassungsmedikation schriftlich festgehalten werden.

In manchen Fällen ist es sinnvoll, eine Anschlussheilbehandlung, oder auch eine ambulante Rehabilitation anzustreben. Wir helfen Ihnen,  gemeinsam mit unserem Sozialdienst,  die erforderlichen Anträge an die zuständigen Kostenträger auszufüllen. Oft ist aber eine ambulante Physiotherapie völlig ausreichend, die Ihnen Ihr Hausarzt oder Orthopäde verschreiben kann.

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