Besuchsregelung: Stand Juli 2022
LIEBE ANGEHÖRIGE UND BESUCHER:INNEN,
Zutritt haben nur Personen die:
1. Eine FFP2-Maske tragen
und die zusätzlich:
2. Ein negatives Testergebnis eines Schnelltests aus einem
zertifizierten Testzentrum vorweisen können. Als Besucher:in eines
Krankenhauses haben Sie Anspruch auf einen kostenlosen Bürgertest!
3. Und nachweislich 3-mal gegen das Coronavirus geimpft sind
Auf Nachfragen durch unser Personal sind diese Nachweise
vorzuzeigen. Bitte treten Sie nicht ein, wenn Sie die Nachweise
nicht bei sich führen.
Unsere Besuchszeiten!
- Patient:innen dürfen pro Tag Besuch von einer Person empfangen
- ein minderjähriges Kind bis 14 Jahre darf eine:n Besucher:in begleiten, ohne mitgezählt zu werden. Für alle Kinder muss - unabhängig vom Alter - ein Nachweis über einen negativen Antigen-Schnelltest erbracht werden
9-Punkte-Plan zum Schutz vor dem Coronavirus

Damit Sie sich jederzeit gut behandelt, willkommen, geschützt und bestens versorgt fühlen, haben wir umfassende Maßnahmen in unseren Häusern etabliert, die uns – und Ihnen – dabei helfen, sich und andere bestmöglich vor Ansteckung mit dem neuartigen Coronavirus zu schützen.
Hier finden Sie weitere Informationen zu unserem Neun-Punkte-Plan zum Schutz vor dem Corona-Virus.
WER DENNOCH DIE ZENTRALE NOTAUFNAHME EINES KRANKENHAUSES AUFSUCHEN MÖCHTE ...
... sollte sich auch dort telefonisch anmelden und vor Ort die Beschilderung beachten: In einigen Kliniken gibt es für Patienten mit grippeähnlichen Symptomen wie Husten, Fieber o.ä. oder einem Infektionsverdacht einen separaten Bereich, zu dem Sie bitte gehen!